Behörde mit Doppelcharakter

Das Landratsamt Cham ...

... ist eine Behörde mit Doppelcharakter. Es ist teils kommunale Landkreisbehörde und teils untere staatliche Verwaltungsbehörde. Für den staatlichen Teil hat der Landrat die alleinige Zuständigkeit. Für den Aufgabenbereich der Landkreisbehörde ist der Kreistag zuständig. Amtsvorstand ist jedoch der Landrat.
 

1. Kommunale Landkreisbehörde

Als Landkreisbehörde obliegt dem Landratsamt der verwaltungsmäßige Vollzug der Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse sowie der dem Landrat zugewiesenen Angelegenheiten. Der Zuständigkeitsbereich umfasst Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises.

a) Eigener Wirkungskreis

Im eigenen Wirkungskreis schafft der Landkreis in den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl seiner Einwohner nach den Verhältnissen im Kreisgebiet erforderlich sind. Dabei unterscheidet man Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen.

  • Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise der Bau und der Unterhalt der Kreisstraßen, die Kreiskrankenhäuser, die Aufwandsträgerschaft für die staatlichen Schulen einschließlich der Schülerbeförderung, die Abfallwirtschaft sowie die örtliche Jugend- und Sozialhilfe.
  • Zu den freiwilligen Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit des Landkreises gehören z.B. die Förderung oder Trägerschaft von Einrichtungen der Erwachsenenbildung, des Feuerschutzwesens, der Denkmalpflege, der Landschaftspflege, der Wirtschaft und des Fremdenverkehrs sowie die Kulturpflege, die überörtliche Jugendsportförderung oder der Öffentliche Personennahverkehr.

b) Übertragener Wirkungskreis

Im übertragenen Wirkungskreis hat der Landkreis staatliche Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Hierzu gehören unter anderem der Erlass von Kreisverordnungen, die Besorgung staatlicher Kassengeschäfte, die Bereitstellung der notwendigen Einrichtung für das staatliche Landratsamt und die Organisation des Rettungswesens.

Detailaufnahme Erweiterungsbau des Landratsamtes

2. Untere staatliche Verwaltungsbehörde

Als untere staatliche Verwaltungsbehörde ist das Landratsamt mit staatlichen Aufgaben betraut. Die Selbstverwaltungsorgane haben darauf keine Einflussmöglichkeit. Zu den staatlichen Aufgaben gehören beispielsweise die Bereiche Bauaufsicht, Gemeindeaufsicht, Straßenverkehrswesen, Kfz-Zulassungen, Denkmalschutz, Naturschutz, Jagd- und Fischereirecht, Immissionsschutz, Wasserrecht, Ausländer-, Staatsangehörigkeits-, Personenstandswesen, Waffen- und Sprengstoffrecht, Gaststätten- und Gewerberecht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie das Gesundheits- und Veterinärwesen.

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