Ausschreibungen

Vergabe von Bau-, Dienst- oder Lieferleistungen

  

Das Vergaberecht umfasst alle Vorschriften und Regeln über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Darunter fallen alle Verträge/Aufträge mit Unternehmen über die entgeltliche Beschaffung von Bau-, Dienst- oder Lieferleistungen. Der Landkreis Cham muss als öffentlicher Auftraggeber bei jeglicher Beschaffung das Vergaberecht beachten - insbesondere bei geförderten Vorhaben.

In folgender Tabelle finden Sie die Vergabeverfahren, Veröffentlichungen, die der Landkreis aktuell über die eVergabe-Plattform „Deutsche eVergabe“ abwickelt:

Die Nutzung der Plattform ist für Bieter und Bewerber grundsätzlich gebührenfrei.

Zu den Nutzungsbedingungen, den allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Datenschutz verweisen wir auf die Verantwortlichkeit unseres Dienstleisters Healy Hudson GmbH. Die aktuellen Fassungen steht unter www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung.

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