Wasserkraftanlagen
Die Errichtung, Erweiterung und Reaktivierung von Wasserkraftanlagen ist ein wesentlicher Bestandteil der Erzeugung regenerativer Energien. Gefördert werden Anlagen bis zu einer installierten, elektrischen Leistung von 500kW.
Förderung:
Darlehen aus Eigenmitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Der Finanzierungsanteil beträgt 100%
Unser Ansprechpartner:
Herr Matthias Wiedemann - Tel. +49 (9971) 78-568

Zukunftsbüro
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