Auszug aus den Förderprogrammen
Für die Förderung Ihres Unternehmens sind verschiedene Voraussetzungen erforderlich. Für die Auswahl eines Förderprogramms müssen einige Kriterien bekannt sein, z.B. Investitionshöhe, Art der Förderung, Art der Investitionen, Größe des Unternehmens (Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz) usw.. Die unten genannten Förderprogramme sind nur ein Auszug aus den über hundert Programmen von Bund, Ländern und Europa. Diese Auswahl von Programmen sind die am häufigsten angewendeten Subventionen für KMU's.
Regionalförderung
Vorhaben in Industrie, Handwerk oder Dienstleistungsgewerbe können dann gefördert werden, wenn:
- die Investitionen regionalwirtschaftlich bedeutsam sind
- der Betrieb in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", einem ländlichen Gebiet nach Landesentwicklungsprogramm oder in einem EU-Fördergebiet ansässig ist (siehe Fördergebietskarte)
(in den letzteren beiden Fällen muss Ihr Unternehmen ein KMU-Unternehmen sein - kleines oder mittleres Unternehmen)- wenn die Finanzierungshilfen zur Durchfinanzierung notwendig sind
An dem Vorhaben muss ferner ein volks- und regionalwirtschaftliches und struktur- und arbeitsmarktpolitisches Interesse bestehen.
Mindestinvestitionssumme in den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro
Die Förderung (= Zuwendung) kann entweder als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank Bayern gegebenen Darlehens beantragt werden.
Ansprechpartner bei der Regierung der Oberpfalz
Frau Christine Schmidbauer
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Tel. +49 (941) 5680 - 1313
Fax. +49 (941) 5680 - 1199
E-Mail: christine.schmidbauer@reg-opf.bayern.de
Wirtschaftsabteilung der Regierung der Oberpfalz
Mittelstandskreditprogramme
- Mittelstandskreditprogramme der LfA Bayern
- Mittelstandskreditprogramme der KfW
- ERP-Regionalförderprogramm der KfW
Förderprogramme für Erneuerbare Energien
- Photovoltaik
- Darlehensprogramme für Gebäudesanierung, Thermische Solaranlagen und Biomasse
- Zuschussförderung von Kleinwasserkraftwerke
- Allgemeine Informationen zur Solarförderung
- Informationen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Tourismusförderung
Vorhaben in der gewerblichen Tourismuswirtschaft werden gefördert, wenn der Betrieb in einem der folgenden Gebiete liegt:
Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
(siehe Fördergebietskarte)
Fremdenverkehrsgebiet entsprechend dem tourismuspolitischen Konzept der Staatsregierung (nur KMU)
ländliches Gebiet oder EU-Fördergebiet
Gefördert werden vorrangig
Verbesserungen des Angebots durch
Qualitätsanhebung
Modernisierung
Rationalisierung
in Ausnahmefällen auch Errichtungen oder Erweiterungen des Angebots
Die Förderung (= Zuwendung) kann entweder als Investitionszuschuß oder als Zinszuschuß zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank Bayern gegebenen Darlehens beantragt werden
Ansprechpartner bei der Regierung der Oberpfalz
Frau Christine Schmidbauer
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Tel. +49 (941) 5680 - 1313
Fax. +49 (941) 5680 - 1199
E-Mail: christine.schmidbauer@reg-opf.bayern.de
Wirtschaftsabteilung der Regierung der Oberpfalz
Konditionsübersicht der Darlehen
- Konditionsübersicht der LfA Bayern (Landesbank für Aufbaufinanzierung)
- Konditionsübersicht der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Mittlere Unternehmen
Es müssen gleichzeitig die folgenden 3 Kriterien erfüllt sein:
- Ihr Unternehmen beschäftigt weniger als 250 Arbeitskräfte
- erzielt einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder weist eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro aus
- steht nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen gemeinsam, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen (Abhängigkeit).
Kleine Unternehmen
Darüber hinaus ist in den ländlichen und EU-Fördergebieten der Begriff "kleine Unternehmen" bezüglich des Subventionswertes von Bedeutung.
Unter "Subventionswert" versteht man den Vorteil, den ein Unternehmen aus der Förderung zieht. Bei Zuschüssen ist das die Höhe des Zuschusses im Verhältnis zu den förderfähigen Investitionen, bei zinsverbilligten Darlehen ist es der Zinsvorteil, der sich aus der Differenz zwischen Effektivzinssatz des Förderdarlehens und einem Nominalzins (sog. Referenzzinssatz - ermittelt durch die EU-Kommission errechnet.
Klein ist ein Unternehmen, wenn es
- weniger als weniger 50 Arbeitskräfte beschäftigt
- höchstens einen Jahresumsatz von 10 Mio. Euro erzielt oder höchstens eine Jahresbilanzsumme von 10 Mio. Euro ausweist
- nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen gemeinsam, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen (Abhängigkeit), steht.
Kontakt
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Telefon:
+49 (9971) 78-436
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