131.12 Einheitlicher Ansprechpartner
Dienstleister aus dem Inland, dem EU-Ausland und gleichgestellten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) können im Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt) Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Der Einheitliche Ansprechpartner informiert über die notwendigen Formalitäten und nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr.
- Berufsanerkennungsportale des Bundes
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Informationen der kreisangehörigen Gemeinden - Wirtschaft im Landkreis Cham
- Dienstleistungsportal Bayern
EAP-Portal des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration - Einheitlicher Ansprechpartner - Behördenlotse für Dienstleister
EUGO-Netz - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - deutsche Version - Einheitlicher Ansprechpartner - Behördenlotse für Dienstleister
EUGO-Netz - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - englische Version
Ansprechpartner
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+49 (9971) 78-439
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+49 (9971) 845-439 | WiFö | isabella.bauer@lra.landkreis-cham.de |
Prof. Dr.
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Telefon:
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WiFö | markus.lemberger@lra.landkreis-cham.de |
Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung Landratsamt Cham
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