Informationen zu Lebensmittelkontroll-Gebühren und Gebühren amtlicher Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Umsetzung Kontrollverordnung VO (EU) Nr. 2017/625

Erhöhte Transparenzerfordernisse

Gemäß Art. 85 Verordnung (EU) 2017/625 haben die für die Gebührenerhebung zuständigen Behörden die Informationen über die Berechnung ihrer Gebühren öffentlich zugänglich zu machen, also auf deren Homepage zu veröffentlichen.

Gebührenübersicht

planmäßige Routinekontrolle oder Beschwerdekontrolle gestaffelt nach Laufbahnen

Kosten pro Stunde:

mittlerer Dienst: 48,13 €
gehobener Dienst: 51,76 €
höherer Dienst: 81,96 €


planmäßige Routinekontrolle oder Beschwerdekontrolle im Falle einer Beanstandung gestaffelt nach Laufbahnen

Kosten pro Stunde:

mittlerer Dienst: 48,13 €
gehobener Dienst: 51,76 €
höherer Dienst: 81,96 €


planmäßige Routinekontrolle oder Beschwerdekontrolle gestaffelt nach Laufbahnen

Kosten pro Stunde:

mittlerer Dienst: 48,13 €
gehobener Dienst: 51,76 €
höherer Dienst: 81,96 €


Kontrolle wegen Aflatoxin-Kontamination gestaffelt nach Laufbahnen

Kosten pro Stunde:

mittlerer Dienst: 48,13 €
gehobener Dienst: 51,76 €
höherer Dienst: 81,96 €


Gebühr für Routinekontrollen in Betrieben, die frisches Fleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen

15 € je Kontrollperson und angefangener Viertelstunde

Gebühren für Gewerbliche Schlachtbetriebe

Amtliche Untersuchungen Grundgebühr pro Tier
gültig ab 24.11.2023

Tierarten Gebühr / Tier (Euro)
Schwein 7,00€
Ferkel 5,00€
Einhufer 6,00€
Schaf, Ziege (unter 12kg) 0,50€
Schaf, Ziege (über 12kg) 1,00€
Kleines Haarwild 0,50€
Ausgewachsenes Rind 14,00€
Jungrind, Kalb 10,00€
andere Paarhufer 14,00€
Zuchtkaninchen 0,09€
Farmwild-Wildwiederkäuer 4,80€
Schwarzwild 3,70€
Zuchtlaufvögel 8,00€

Trichinenuntersuchung 3,51€
BSE Probenentnahme 14,38€
BSE Untersuchungs-Gebühr 32,79€

  


Gebühren für Hausschlachtungen
Gebühren für Fleischuntersuchung mit Schlachttieruntersuchung 

Amtliche Untersuchungen Grundgebühr pro Tier

Tierarten Gebühr / Tier (Euro)
Schwein 21,90€
Ferkel 21,90€
Einhufer 28,16€
Schaf, Ziege 13,58€
Kleines Haarwild 2,00€
Ausgewachsenes Rind 22,53€
Jungrind, Kalb 22,53€
andere Paarhufer 22,53€
Zuchtkaninchen 2,00€
Farmwild-Wildwiederkäuer 12,47€
Wildwiederkäuer --
Schwarzwild 12,47€
Zuchtlaufvögel 15,00€

Trichinenuntersuchung 9,12€
BSE Probenentnahme 11,69€
BSE Untersuchungs-Gebühr 32,79€

   


Gebühren für Hausschlachtungen 
Gebühren für Fleischuntersuchung ohne Schlachttieruntersuchung

Amtliche Untersuchungen Grundgebühr pro Tier

Tierarten Gebühr / Tier (Euro)
Schwein 17,49€
Ferkel 17,49€
Einhufer 19,71€
Schaf, Ziege 9,51€
Kleines Haarwild 2,00€
Ausgewachsenes Rind 15,77€
Jungrind, Kalb 15,77€
andere Paarhufer 15,77€
Zuchtkaninchen 2,00€
Farmwild-Wildwiederkäuer 8,73€
Wildwiederkäuer 8,73€
Schwarzwild 8,73€
Zuchtlaufvögel 15,00€

Trichinenuntersuchung 9,12€
BSE Probenentnahme 11,69€
BSE Untersuchungs-Gebühr 32,79€

   


Informationen zum zuständigen amtlichen Tierarzt finden Sie im nachfolgenden Dokument:

Zuständigkeiten

Als Trichinenuntersuchungsstelle für das Schwarzwild steht im Landkreis Cham das Labor der Landwirtschaftsschule in der Schleinkoferstraße 12, 93413 Cham zur Verfügung.
Ansprechpartner hierfür ist Herr Göttlinger aus Waffenbrunn, der auch die Untersuchungen durchführt.
Telefon: +49 (9971) 2009400 oder +49 (160) 90931841
Das Labor ist nach telefonischer Voranmeldung an folgenden Zeiten für die Anlieferung von Proben geöffnet:

Montag Dienstag Mittwoch Freitag
08:30 - 12:00 Uhr 08:30 - 10.30 Uhr 08:30 - 10.30 Uhr 08:00 - 09:00 Uhr

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
+ 49 (9971) 78-444 N0-19