Ausschreibungen

Vergabe von Bau-, Dienst- oder Lieferleistungen

  

Das Vergaberecht umfasst alle Vorschriften und Regeln über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Darunter fallen alle Verträge/Aufträge mit Unternehmen über die entgeltliche Beschaffung von Bau-, Dienst- oder Lieferleistungen. Der Landkreis Cham muss als öffentlicher Auftraggeber bei jeglicher Beschaffung das Vergaberecht beachten - insbesondere bei geförderten Vorhaben.

In folgender Tabelle finden Sie die Vergabeverfahren, Veröffentlichungen, die der Landkreis aktuell über die eVergabe-Plattform „Deutsche eVergabe“ abwickelt:

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Die Nutzung der Plattform ist für Bieter und Bewerber grundsätzlich gebührenfrei.

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