Ausbildungsförderung

Aufstiegs-BAföG

Vollzeitmaßnahme

Wenn Sie sich für den Besuch einer Vollzeitmaßnahme entscheiden, können Sie folgende Förderungen beantragen:

1. Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

2. Förderung des Lebensunterhaltes (monatlicher Unterhaltsbeitrag)

Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist einkommens- und vermögensunabhängig. Sie besteht aus 50% Zuschuss und 50% Darlehen. Bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme besteht die Möglichkeit, 50% des Darlehens erlassen zu bekommen.

Die Förderung des Lebensunterhaltes ist einkommens- und vermögensabhängig. Für die Beantragung werden Nachweise für alle Arten von Einkommen und Vermögen benötigt. Bei Überschreitung der Freibeträge kürzt sich der monatliche Bedarf entsprechend. Aktuelle Freibeträge finden Sie auf der Website: www.aufstiegs-bafög.de.

Beantragung:

1. Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Folgende Formulare sind auszufüllen:

Hinweis:

Zusätzlich wird noch ein Nachweis über Ihre abgeschlossene Berufsausbildung benötigt.

 

2. Förderung des Lebensunterhaltes

Folgende Formulare sind zusätzlich auszufüllen und Nachweise zu erbringen:

Hinweise:

  • Orientieren Sie sich an den im Formblatt A1 abgefragten Einkommens- und Vermögenswerten. Beachten Sie die hilfreichen Hinweise auf der rechten Seite und prüfen Sie auf der linken Seite die Angaben zu den erforderlichen Nachweisen. Die Antragsformulare wirken auf den ersten Blick sehr überladen und unübersichtlich. Nehmen Sie sich Zeit und bearbeiten Sie Zeile für Zeile.
  • Bitte versuchen Sie, die Antragsunterlagen so genau wie möglich zu bearbeiten. Für jede unklare Position muss aufwendiger Schriftverkehr erfolgen und die Bearbeitung verzögert sich unnötig.

 

Nachweis - Bankbestätigung

Hinweis: Die Bankbestätigung ist von Ihrem Kreditinstitut auszufüllen. Der Stand der Bankbestätigung darf nicht weiter als 14 Tage vom Tag der Antragstellung entfernt sein. Der Tag der Antragstellung ist der Tag, an dem Ihr Grundantrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht.

Teilzeitmaßnahme

Wenn Sie sich für den Besuch einer Teilzeitmaßnahme entscheiden, können Sie folgende Förderung beantragen:

  • Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist einkommens- und vermögensunabhängig. Sie besteht aus 50% Zuschuss und 50% Darlehen. Bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme besteht die Möglichkeit, 50% des Darlehens erlassen zu bekommen.

Beantragung:

Für eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind folgende Formulare auszufüllen:

Hinweis:

Zusätzlich wird noch ein Nachweis über Ihre abgeschlossene Berufsausbildung benötigt.

Teilnahmenachweis

Sie als Teilnehmerin oder Teilnehmer sind zu folgenden Terminen verpflichtet, uns die regelmäßige Teilnahme an Ihrer Maßnahme nachzuweisen:

  • Sechs Monate nach Beginn der Maßnahme
  • Zum Ende der Maßnahme
  • Bei Abbruch der Maßnahme

Hinweis:

Die genauen Termine finden Sie auf Ihrem Bewilligungsbescheid auf Seite 1. In der Regel erhalten Sie die Teilnahmenachweise (Formblatt F) bereits mit Ihrem Bewilligungsbescheid.

Bitte lassen Sie den Teilnahmenachweis fristgerecht von Ihrer Fortbildungsstätte ausfüllen und schicken ihn uns dann zu.

Kreideschrift auf Schiefertafel: BAFÖG beantragen

Bitte schicken Sie Ihre Antragsunterlagen an:

Landratsamt Cham
Amt für Ausbildungsförderung
Rachelstraße 6
93413 Cham

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge zum Schuljahresbeginn eine Verzögerung bei der Sachbearbeitung nicht ausgeschlossen werden kann. Es kann sich somit eine Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Monaten ergeben.

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter:

Antragstellung online unter:

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Betreuung, Heimaufsicht, Senioren, Ausbildungsförderung
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-540 N0-08