323.02.03 Oldtimerkennzeichen / H historisch
Im einem Gutachten prüft der Technische Überwachungsverein (TÜV) das Fahrzeug hinsichtlich seines Alters (mindestens 30 Jahre ab Erstzulassungsdatum) und seines Erhaltungszustandes. In diesem Gutachten stellt der Sachverständige fest, ob ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden kann.
In Ziffer 1 oder Ziffer 3 der Fahrzeugpapiere wird dann von der Zulassungsbehörde je nach Fahrzeugart die Schlüsselnummer "98" mit dem Klartext "Oldtimer" eingetragen. Ein neuer Fahrzeugschein wird erstellt. Sollte ein neuer Fahrzeugbrief notwendig werden, kann der bisherige "alte" Brief gegen eine Gebühr von 15,00 € nach Entwertung ausgehändigt werden. Als Kennzeichen werden Eurokennzeichen verwendet; nach der Erkennungsnummer wird ein "H" (Historisches Fahrzeug) gesetzt. Mehr als 8 Stellen ("CHA", Zwischenbuchstaben und Zahlen) dürfen jedoch nicht zugeteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich auch in Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen Zulassungsstellen befinden!
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Hotline (Tel.: +49 (9971) 78-242, E-Mail: zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de) oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Sicheres Kontaktformular.
Mehr Informationen weiter unten beim Punkt Verwandte Themen.
- bestehender Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- evtl. die bisherigen Kennzeichen
- das technische Gutachten
- des weiteren sind die gültigen TÜV- und AU-Bescheinigungen vorzulegen.
Auf das Merkblatt "Oldtimerkennzeichen" im unteren Teil der Beschreibung wird verwiesen.
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Zulassungsstelle - Vollmacht
Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges | nicht barrierefrei
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Zulassungsstelle - Oldtimerkennzeichen (Merkblatt)
Information über die Zuteilung von Oldtimerkennzeichen | nicht barrierefrei
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Zulassungsstelle - SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
externes Formular des Hauptzollamtes | nicht barrierefrei
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