301.06.10 Erteilung von Waffenbesitzkarten (WBK), Erwerb & Veräußerung von Schusswaffen, Verlustmeldungen

Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind:

  • waffenrechtliche Zuverlässigkeit
  • die Sachkunde im Umgang mit Waffen muss durch eine Prüfung nachgewiesen werden
  • ein Bedürfnis zum Erwerb der Waffe und ggf. von Munition muss nachgewiesen werden (außer bei Waffen mit einer Geschoßenergie unter 7,5 Joule).
  • Sportschützen müssen bereits mindestens 12 Monate lang regelmäßig und erfolgreich mit einer Waffe dieser Art geschossen haben und dies von ihrem Schießsportverein bestätigt bekommen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • falls ein Wohnsitz in einem anderen Land der Europäischen Union besteht, Zustimmung dieses Landes (gilt auch für Deutsche!).

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Beim Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte

  • Antrag auf eine Waffenbesitzkarte
  • Personalausweis
  • Bedürfnisnachweis
  • Sachkundenachweis

Waffengesetz, Waffenkostenverordnung

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Gruber, Sonja
+49 (9971) 845-235 N0-24
Kolbeck, Lena
+49 (9971) 845-227 N0-24

Landratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

AdresseLandratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-216
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