301.06.02 Schießstätten

Wir orientieren uns an den Schießstandrichtlinien des Deutschen Schützenbundes. Vor der waffenrechtlichen Erlaubnis ist in der Regel eine Baugenehmigung nötig. Offene Schießanlagen für Feuerwaffen benötigen auch eine immissionsschutzrechtliche Erlaubnis.

  • Antrag für eine Schießstätte
  • Personalausweis
  • Gutachten eines Sachverständigen für Schießstätten

100,00 € bis 500,00 €

Waffengesetz, 1. Verordnung zum Waffengesetz, Waffenkostenverordnung

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Burger, Ronald
+49 (9971) 845-236 N0-23
Denk, Marina
+49 (9971) 845-196 N0-23

Landratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

AdresseLandratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-216
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.