Digitaler Bauantrag für den Landkreis Cham
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Ab 01.09.2021 wird es im Landkreis Cham ermöglicht, neben der papiergebundenen Antragstellung, bau- und abgrabungsaufsichtliche Anträge und Anzeigen auch digital einzureichen. Das Landratsamt Cham ist Teil des Pilotprojektes „Digitaler Bauantrag“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die digitale Antragstellung erfolgt über Online-Assistenten, die vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Rahmen des Pilotprojektes entwickelt wurden. Voraussetzung für die Nutzung der Online-Assistenten ist eine Authentifizierung der einreichenden Person mittels BayernID oder (neu ab dem 24.04.2023) Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis. Durch diese werden die Schriftformerfordernisse bei Antragstellung bzw. Anzeigeerstattung ersetzt. Insbesondere bei den vorzulegenden Bauzeichnungen wird auf jegliche Unterschrift verzichtet, so dass der Entwurfsverfasser die Bauvorlagen unmittelbar als PDF-Datei im Online-Assistenten hochladen kann.
Das Angebot zur digitalen Antragstellung richtet sich vorwiegend an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Diese müssen vom Bauherrn bzw. Antragsteller beauftragt und bevollmächtigt sein, den Antrag digital einzureichen.
Durch die Einführung der Möglichkeit der digitalen Antragstellung ändert sich auch für die weiterhin zulässige papiergebundene Antragstellung das Einreichungsverfahren (vgl. Wo muss ich meine Anträge und Anzeigen künftig einreichen?).
Wichtiger Hinweis zur Registrierung zur BayernID:
Die Registrierung zur BayernID mit Benutzername und Passwort ist für die Nutzung des Digitalen Bauantrages nicht ausreichend. Um den digitalen Bauantrag nutzen zu können, muss die Option „Registrieren mit elektronischer ID“ und dann entweder „Online-Ausweisfunktion“ oder „ELSTER-Zertifikat“ gewählt werden. Die Neuregistrierung einer BayernID mit dem Softwarezertifikat authega ist seit Dezember 2022 nicht mehr möglich. Bestehende authega Zertifikate können jedoch weiter genutzt werden.
Wichtiger Hinweis zu ELSTER-Unternehmenskonto (Mein Unternehmenskonto):
Zunächst werden einmalig ein oder mehrere ELSTER-Organisationszertifikate beantragt. Organisationen können mehrere ELSTER-Organisationszertifikate beantragen und diese ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Für die Nutzung des Digitalen Bauantrags müssen zusätzlich neben Informationen zur antragstellenden Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden.
Das ELSTER-Organisationszertifikat muss deswegen (einmalig) unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden (wobei das Geburtsdatum beim Digitalen Bauantrag nicht verarbeitet wird).
Die Online-Assistenten können entweder mit BayernID oder mit dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis (Mein Unternehmenskonto) genutzt werden.
Bei Nutzung der Online-Assistenten mit BayernID, muss sich der Einreichende einmalig zur BayernID über das BayernPortal registrieren. Da bei der digitalen Antragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung erforderlich. Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort im BayernPortal ist deshalb nicht ausreichend. Die Registrierung kann entweder mit dem neuen Personalausweis oder dem persönlichen ELSTER-Zertifikat erfolgen. Dazu ist zunächst die Option „Registrieren mit elektronischer ID“ und dann entweder „Online-Ausweisfunktion“ oder „ELSTER-Zertifikat“ auszuwählen.
Die Neuregistrierung einer BayernID mit dem Softwarezertifikat authega ist nicht mehr möglich. Bestehende authega Zertifikate können jedoch weiter genutzt werden.
Bei der Nutzung der Online-Assistenten mit ELSTER-Unternehmenskonto (Mein Unternehmenskonto) beantragt der Einreichende ebenfalls einmalig für sich (und ggf. für seine Mitarbeiter) ein (oder mehrere) ELSTER-Organisationszertifikat(e). Das Nutzerkonto „Mein Unternehmenskonto“ basiert auf der ELSTER-Technologie. Organisationen können mehrere ELSTER-Organisationszertifikate beantragen und diese ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Voraussetzungen für ein ELSTER-Organisationszertifikat sind eine wirtschaftlich handelnde Organisation in Form eines Unternehmens, eines Vereins oder einer Behörde (daher auch Organisationszertifikat) sowie das Vorhandensein einer deutschen Steuernummer unabhängig davon, auf welcher Grundlage (z.B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer); ein Sitz in Deutschland ist dabei nicht notwendig.
Für die Nutzung des Digitalen Bauantrags müssen neben Informationen zur antragstellenden Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden.
Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden (wobei das Geburtsdatum beim Digitalen Bauantrag nicht verarbeitet wird).
Bitte bedenken Sie, dass die Registrierung einer BayernID oder eines ELSTER-Unternehmenskontos gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nimmt.
Die Online-Assistenten richten sich i.d.R an den Entwurfsverfasser (Bauantrag, Abgrabungsantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Teilbaugenehmigung, Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren), der in den meisten Fällen über eine Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO verfügen muss.
Der Assistent zur Vorlage eines Kriterienkatalogs richtet sich an den Tragwerksplaner, der den Standsicherheitsnachweis erstellt hat.
Der Assistent für Beseitigungsanzeigen muss durch einen qualifizierten Tragwerksplaner ausgefüllt werden, wenn ein nichtfreistehendes Gebäude beseitigt werden soll, das an ein nicht verfahrensfreies Gebäude angebaut ist. Bei allen anderen zu beseitigenden Anlagen kann der Assistent vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder von einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden.
Die Online-Assistenten für Verlängerungsanträge, Anträge auf isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme, Baubeginnsanzeigen und Anzeigen der Nutzungsaufnahme können vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder von einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden.
Auf der Startseite des jeweiligen Online-Assistenten ist jeweils beschrieben, wer diesen ausfüllen kann.
Baurecht:
Bauantrag, einschließlich Änderung- und Tekturantrag (Art. 64 BayBO)
Antrag auf Vorbescheid (Art. 71 BayBO)
Antrag auf Teilbaugenehmigung (Art. 70 BayBO)
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Bau- oder Teilbaugenehmigung (Art. 69 Abs. 2 BayBO)
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer eines Vorbescheids (Art. 71 Satz 3 BayBO)
Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)
Antrag auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen (Art. 63 BayBO)
Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren:
Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 8 BayBO)
Anzeigen der Nutzungsaufnahme (Art. 78 Abs. 2 Satz 1 BayBO)
Anzeige der Beseitigung (Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO)
Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs (Art. 62a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBO in Verbindung mit Anlage 2 BauVorlV)
Abgrabungsrecht:
Antrag auf Abgrabungsgenehmigung (Art. 7 BayAbgrG)
Antrag auf Vorbescheid (Art. 9 Abs. 1 Satz 4 BayAbgrG)
Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung (Art. 9 Abs. 1 Satz 5 BayAbgrG)
Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabung im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayAbgrG)
Baubeginnsanzeige im abgrabungsrechtlichen Verfahren (Art. 9 Abs. 4 Satz 2 BayAbgrG)
Bei der digitalen Antragstellung sind zwingend die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr entwickelten Online-Assistenten zu verwenden. Das Einreichen von Anträgen und Unterlagen per E-Mail oder mit anderen/eigenen Formularen ist nicht zulässig.
Die Antragstellung erfolgt vollständig online über den jeweiligen Online-Assistenten. Hierbei handelt es sich um intelligente Formulare, die durch den Ausfüllprozess führen und dabei die bestehenden Formulare (z.B. Bauantragsformular) ersetzen. Die weiteren Bauvorlagen (z.B. Baupläne, amtlicher Lageplan etc.) werden über die Online-Assistenten im PDF-Format hochgeladen. Andere Dateiformate sind hier nicht zulässig. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.
Am Ende des Ausfüllvorgangs entsteht aus Ihren Angaben ein fertig ausgefülltes PDF-Dokument („PDF-Antrag“). Dieser PDF-Antrag ersetzt die jeweiligen Formulare (z.B. beim Bauantrag das Bauantragsformular und die Baubeschreibung) und wird automatisch zusammen mit den weiteren von Ihnen hochgeladenen Unterlagen an das Landratsamt übermittelt. Wir empfehlen den PDF-Antrag unmittelbar nach dem Senden für Ihre eigenen Unterlagen herunterzuladen. Die nochmalige Erzeugung des PDF-Antrages, ohne den Antrag / die Anzeige erneut zu senden, ist nicht möglich.
Wenn Sie den Ausfüllvorgang unterbrechen, können Sie das Formular als .html-Datei zwischenspeichern und den Vorgang später fortsetzen, indem sie diese unter „Datei zum Hochladen auswählen“ einfügen. Wir empfehlen das Formular während des Ausfüllprozesses regelmäßig zwischenzuspeichern.
Nach dem Senden des Antrages erhalten Sie eine automatische Bestätigung mit einer Vorgangsnummer per E-Mail. Bitte prüfen Sie, ob Sie die E-Mail erhalten haben und der Vorgang gesendet wurde.
Der Antrag bzw. die Anzeige gelangt nun automatisch in die Bauverwaltungssoftware des Landratsamtes und wird dort als Vorgang angelegt. Das Aktenzeichen unter dem der Antrag bei uns bearbeitet wird, erhalten Sie anschließend per Post.
Die Beteiligung der Gemeinde erfolgt durch das Landratsamt.
„Abstandsflächenübernahmeerklärungen können nicht über einen eigenen Online-Assistenten eingereicht werden. Sie können aber als „elektronisches Abbild“ (= Scan) des unterschriebenen Originals als Anlage zu einem digitalen Bauantrag hochgeladen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Bauaufsichtsbehörde die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen kann. Bitte bewahren Sie aus diesem Grund die Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens bei sich als Nachweis auf.
Die Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes und die Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO sowie die Prüfbescheinigungen Standsicherheit und Brandschutz werden als elektronisches Abbild des vom Ersteller unterschriebenen Originals abgegeben.
Die Bauvorlagen müssen die Person des Entwurfsverfassers erkennen lassen.
Wir weisen darauf hin, dass die Bauaufsichtsbehörde die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen kann. Bitte bewahren Sie aus diesem Grund die Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens bei sich als Nachweis auf.
Bei Einreichung eines Bauantrages in Papierform ändert sich nichts an den bestehenden Regelungen.
Bei der digitalen Antragstellung greifen jedoch folgende grundlegende Änderungen:
Bei der digitalen Einreichung hat sich die vom jeweiligen Online-Assistenten vorgesehene Person über die BayernID oder über Mein Unternehmenskonto zu authentifizieren. Die Authentifizierung ersetzt etwaige Schriftformerfordernisse, die die BayBO und das BayAbgrG anordnen. Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner und Vertreter des Antragstellers müssen vom Bauherrn bzw. Antragsteller beauftragt und bevollmächtigt sein, die Anträge, Anzeigen, Unterlagen oder Bauvorlagen digital einzureichen.
Die digitale Einreichung kann nur durch eine Person erfolgen. Bei Bauanträgen muss dies der (bauvorlageberechtigte) Entwurfsverfasser sein. Dieser erklärt sich bei Einreichung des Antrags als verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und erklärt, dass er im Sinne des Bauherrn handelt. Eine Unterschrift des Bauherrn auf den Bauvorlagen ist bei digital eingereichten Bauanträgen daher nicht mehr notwendig.
Fachplaner (z.B. Ersteller des landschaftspflegerischen Begleitplans) müssen die von ihnen gefertigten Unterlagen ebenfalls nicht unterzeichnen. Die Unterlagen müssen die Person des Fachplaners erkennen lassen. Der Entwurfsverfasser ist für die korrekte Angabe der Person des Fachplaners verantwortlich. Davon ausgenommen sind die sogenannten sicherheitsrelevanten Unterlagen (betreffend Brandschutz und Standsicherheit). Diese sind als Scan des unterschriebenen Originals einzureichen.
Nachbarunterschriften müssen weiterhin – wie bei den in Papierform gestellten Anträgen auch - eingeholt werden. Im Online-Assistenten ist aber lediglich mit „Unterschrift liegt vor“ oder „Unterschrift liegt nicht vor“ anzugeben, welche Unterschriften beim Bauherrn bzw. Entwurfsverfasser vorliegen. Diese Originalunterschriften müssen nicht beim Landratsamt vorgelegt werden.
Eine Ausfertigung der Baugenehmigung wird allen Nachbarn zugestellt, die mit „Unterschrift liegt nicht vor“ angegeben wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass falsche Angaben zu den Nachbarunterschriften zu fehlender Rechtssicherheit für den Bauherrn führen, da der Bescheid ohne Zustellung im Falle des Fehlens der Zustimmung des Nachbarn noch lange nach Baubeginn anfechtbar bleibt.
Die Baugenehmigung sowie eine Ausfertigung der genehmigten Planunterlagen erhalten Sie weiterhin in Papierform – auch wenn Sie diese digital eingereicht haben.
Ja. Es wird lediglich die Möglichkeit geschaffen, Anträge und Anzeigen digital über die Online-Assistenten einzureichen.
Werden die Anträge in Papierform eingereicht, bleiben die Anforderungen an die vorzulegenden Bauvorlagen, Schriftform- und Unterschriftserfordernisse vollständig bestehen.
Durch die Einführung der Möglichkeit der digitalen Antragstellung ändert sich ab dem 01.09.2021 im Landkreis Cham das bisherige Einreichungsverfahren. Nahezu alle Anträge (Ausnahmen siehe nachfolgende Tabelle) müssen künftig direkt beim Landratsamt – und nicht mehr über die zuständige Gemeinde – eingereicht werden. Bei den digital eingereichten Anträgen geschieht dies automatisch über das BayernPortal. Bei Papieranträgen bitten wir Sie diese künftig an die allgemeine Adresse des Landratsamtes Cham zu senden.
Die Gemeinden werden durch uns über Ihren Antrag informiert und zu diesem beteiligt. Das Einvernehmen der Gemeinde ist wie bisher unbedingte Genehmigungsvoraussetzung.
Folgende Übersicht zeigt, welche Anträge wo einzureichen sind:
Antrag/Anzeige | Digital | In Papierform |
---|---|---|
Bauantrag (inkl. Tektur- und Änderungsantrag) | Landratsamt | Landratsamt |
Antrag auf Vorbescheid | Landratsamt | Landratsamt |
Antrag auf Teilbaugenehmigung | Landratsamt | Landratsamt |
Antrag auf isolierte Abweichung von Vorschriften der BayBO und auf Grund der BayBO erlassenen Vorschriften | Landratsamt | Landratsamt |
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids | Landratsamt | Landratsamt |
Antrag auf Abgrabungsgenehmigung (auch Vorbescheid, Teilabgrabungsgenehmigung, Baubeginnsanzeige Abgrabung) | Landratsamt | Landratsamt |
Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren | Landratsamt | Gemeinde |
Antrag auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der BauNVO | Landratsamt | Gemeinde |
Beseitigungsanzeige | Landratsamt | Gemeinde und Landratsamt |
Baubeginnsanzeige, Anzeige der Nutzungsaufnahme, Kriterienkatalog | Landratsamt | Landratsamt |
Anzeige der Nutzungsaufnahme | Landratsamt | Landratsamt |
Kriterienkatalog | Landratsamt | Landratsamt |
Über Online Zugänge > Vorgangsauskunft gelangen Sie in die Anmeldemaske. Dort können Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen und Ihrer persönlichen Kennung/PIN, die Ihnen mit der Eingangsbestätigung übermittelt werden, anmelden. Im Bereich Fehlende Unterlagen können Sie Unterlagen einfach hochladen. Bei digitalen Bauanträgen erhält der bevollmächtigte Entwurfsverfasser daher ebenfalls eine eigene PIN. Bitte beachten Sie, dass die digitale Nachreichung von Unterlagen nur bei digital gestellten Anträgen möglich ist. Falls der Antrag in Papierform gestellt wurde, ist das Nachreichen von Unterlagen über die Vorgangsauskunft nicht zulässig, sondern muss in Papierform mit den erforderlichen Unterschriften erfolgen.
Die Bürgerauskunft ermöglicht Ihnen als Bauherr jederzeit den Zugriff auf Ihre Verfahrensdaten und Sie können sich online zum Sachstand Ihres Antrages informieren.
Für eine erfolgreiche Anmeldung bekommen Antragsteller mit der Eingangsbestätigung zum jeweiligen Aktenzeichen eine PIN. Diese PIN wird seit dem 01.01.2021 von unserem Bauamt mit der Briefpost für alle neu eingehenden Anträge (Antrag auf Baugenehmigung, Antrag auf Vorbescheid) versandt.
Zur Anmeldung geben Sie bitte Ihr "Aktenzeichen" und Ihre "Persönliche Kennung/PIN" ein.
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-050
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239 | helpdesk-bau@lra.landkreis-cham.de |