212.03 Widersprüche Kommunale Abgabenbescheide
- Widerspruch Wasserversorgungseinrichtung
- Widerspruch Entwässerungseinrichtung
- Widerspruch Fremdenverkehrsbeitrag
- Widerspruch Kurbeitrag
- Widerspruch Erschließungsbeiträge
- Widerspruch Straßenausbaubeiträge
Aufgaben und Dienstleistungen
Ein schriftlicher Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides bei der Gemeinde einzureichen, die den Beitragsbescheid erlassen hat. Der schriftliche Widerspruch ist formlos zu erstellen bzw. kann auch zur Niederschrift bei der erlassenden Behörde eingelegt werden.
Gemeindeordnung
Kommunalabgabengesetz
Abgabenordnung
Gemeindliche Satzungen
BauGB (§§ 123-135)
Ansprechpartner
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Landratsamt Cham - Kommunales
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