212.06 Erschließungsbeiträge / Straßenausbaubeiträge
Aufgaben und Dienstleistungen
Ein schriftlicher Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides bei der Kommune einzureichen, die den Bescheid erlassen hat.
Bei mündlichen Vorsprachen: Beitragsbescheid und amtl. Lageplan
Bei mündlichen Vorsprachen: keine Kosten - Bei Behandlung schriftlicher Widersprüche: Gebühr abhängig von dem angefochtenen Betrag + Auslagen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-482
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Landratsamt Cham - Kommunales
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Öffnungszeiten
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