212.06.02 Widersprüche / Straßenausbaubeiträge
Entscheidung des Landratsamtes als Rechtsaufsichtsbehörde über die Rechtmäßigkeit des von der Kommune (Stadt, Markt, Gemeinde) erlassenen Straßenausbaubeitragsbescheides über die Erneuerung oder Verbesserung von Ortsstraßen.
Der schriftliche Widerspruch ist formlos zu erstellen bzw. kann auch zur Niederschrift bei der erlassenden Behörde eingelegt werden.
Ein schriftlicher Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheises bei der Kommune einzureichen, die den Bescheid erlassen hat.
Bei mündlichen Vorsprachen: Beitragsbescheid und amtlicher Lageplan
Bei mündlichen Vorsprachen: keine Kosten - Bei Behandlung schriftlicher Widersprüche: von 10,00 € bis zur Hälfte des angefochtenen Betrages zuzügl. Auslagen
Ansprechpartner
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Landratsamt Cham - Kommunales
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