505.08 Vorbescheide - Technische Begutachtung
Beurteilung der Baumaßnahme in städtebaulicher., gestalterischer und sonstiger bautechnischer Hinsicht
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Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids müssen im Regelfall folgende Unterlagen beigefügt werden:
- amtlicher Lageplan M 1:1000
- 3 Lagepläne M 1 : 1 000 mit Darstellung des Standorts vom geplanten Vorhaben (als Ablichtung)
Diese Unterlagen sind für eine Vorbescheidsantragstellung, die sich auf die Lage eines Grundstücks, also auf die Frage, wo gebaut werden darf, ausreichend. Weitere Antragsunterlagen sind erforderlich, wenn Inhalt der Vorbescheidsantragstellung die Beantwortung der Frage zu einer bestimmten Baugestaltung ist.
Hinweis: Im Vorbescheidsverfahren kann der Antragsteller beantragen, dass von der Nachbarbeteiligung abgesehen wird.
Nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis errechnet sich für einen Vorbescheid die Gebühr aus dem vorgegebenen Rahmen von 40 bis 2.500 EUR. Derzeit wird z. B. für einen Vorbescheid für ein Einfamilienwohnhaus eine Gebühr in Höhe von 250 EUR und für ein Zweifamilienwohnhaus eine Gebühr in Höhe von 300 EUR zuzüglich der Auslagen als Kosten festgesetzt.
Baugesetzbuch, Bayerische Bauordnung und sonstige Gesetze bzw. Vorschriften
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Landratsamt Cham - Bauwesen (technisch)
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