230.01.05 Kindertageseinrichtungen / Kindbezogene Förderung
Zu den laufenden Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung, die die Voraussetzungen des BayKiBiG erfüllt, leistet der Staat eine kindbezogene Förderung. Sie wird für jedes Kind geleistet, das auch von der Gemeinde gefördert wird. Die freigemeinnützigen und sonstigen Träger stellen einen Antrag bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde des Kindes, die Gemeinden stellen Antrag beim Landratsamt.
- 10 % aller Einrichtungen werden jährlich hinsichtlich der Fördervoraussetzungen für die kindbezogene Förderung überprüft.
- Träger und Gemeinden werden bei Fragen zur Antragstellung oder Abwicklung der kindbezogenen Förderung unterstützt.
- Beratung bezüglich des Online-Programms KiBiG.web
- Ansprechpartner bezüglich der Fördervoraussetzungen für die kindbezogene Förderung für Träger und Gemeinden (z.B. hinsichtlich Anstellungsschlüssel oder Förderkürzung)
- Überprüfung der Anträge auf Eingleiderungshilfe gem. § 53 SGB XII
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-554
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L 21.0.02 | diana.kreuzer@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.
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