323.01.04 Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung

Das Fahrzeug wird nach Außerbetriebsetzung wieder auf den gleichen Halter zugelassen.

Bitte beachten Sie, dass sich auch in Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen Zulassungsstellen befinden!
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Hotline (Tel.: +49 (9971) 78-242, E-Mail: zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de) oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Sicheres Kontaktformular.

Mehr Informationen:

  • Weiter unten beim Punkt Verwandte Themen
  • Seit 01.03.2007 gibt es keine Stilllegung / Löschung mehr, sondern die Außerbetriebsetzung.
    Weitere Informationen dazu finden Sie unten beim Punkt Verwandte Themen.

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. CoC-Papier bzw. Datenbestätigung
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nr.)
  • Personalausweis/Reisepass, bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Ausweis, bei Firmen: Handelsregisterauszug + Ausweis (Geschäftsführer)
  • Vollmacht (falls der Halter nicht selbst anwesend ist)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Des weiteren sind die gültigen TÜV- und AU-Bescheinigungen vorzulegen.

FZV, GebOST

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Albrecht, Marion
Baier, Barbara
+49 (9971) 845-242 040
Busch, Julia
+49 (9971) 845-243 040
Holmeier, Magdalena
Telefon: +49 (9971) 78-
Hunger, Doris
+49 (9971) 845-244 040
Lobmeier, Horst
+49 (9971) 845-245 040

Landratsamt Cham - Zulassungsstelle

AdresseLandratsamt Cham - Zulassungsstelle
Rachelstraße 6
93413 Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-242
Öffnungszeiten

Mo - Fr: 7:30 Uhr bis 12 Uhr Di und Do: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin. Bitte melden Sie sich, auch mit Termin, am Terminal im Haupteingang an und lösen eine Wartemarke. Annahmeschluss ohne Termin ist jeweils 30 Minuten vor Schließung.

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