231.02.05 Unterbringung zur Erfüllung Schulpflicht
Können Personensorgeberechtigte wegen des mit ihrer beruflichen Tätigkeit verbundenen ständigen Ortswechsels die Erfüllung der Schulpflicht ihres Kindes nicht sicherstellen und ist deshalb eine anderweitige Unterbringung des Kindes notwendig, so werden sie beraten und unterstützt.
Weitere Informationen: Bayerischen Landesjugendamt
Nachweise über Nettoeinkommen der letzten sechs Monate sowie der laufenden Belastungen
Eine Beteiligung an den Kosten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von Einkommen, Belastungen, Anzahl der Familienmitglieder bzw. der unterhaltsberechtigten Personen
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), AGSG, Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch -Sozialhilfe- (SGB XII), Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I), Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
Landratsamt Cham - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
Telefon:
+49 (9971) 78-242
|
+49 (9971) 845-242 | 040 | zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de |