233.00.03 Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe berät, begleitet und unterstützt Jugendliche (14-17 Jahre), deren Eltern sowie Heranwachsende (18 – 20 Jahre) vor, während und auch nach einem Strafverfahren.
Die Jugendgerichtshilfe
- macht jedem jungen Menschen im Rahmen eines Strafverfahrens ein konkretes Beratungsangebot,
- bringt die persönlichen, sozialen und sozialpädagogischen Belange in das Verfahren ein und äußert sich zur Persönlichkeit/Verantwortungsreife und den zu ergreifenden Maßnahmen in den Hauptverhandlungen der Jugendgerichte.
- hat in den Verhandlungen der Jugendgerichte ein Anwesenheits- und Äußerungsrecht soweit ein uneingeschränktes Besuchsrecht in Untersuchungshaft- und Jugendstrafanstalten sowie in den Jugendarrestanstalten.
- überwacht die vom Gericht erteilten Weisungen und Auflagen und vermittelt z.B. Soziale Trainingskurse, Einsatzstellen für Arbeitsauflagen und Hilfen zur Erziehung
- informiert und berät über Unterstützungsmöglichkeiten und vermittelt diese bei Bedarf
Ansprechpartner
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+49 (9971) 845-051 | L22.0.10 | sarah.eiber@lra.landkreis-cham.de |
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Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie / Soziale Fachdienste
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.
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