234.02.01 Beurkundungen, Beglaubigungen
Beim Jugendamt sind folgende Beurkundungen möglich:
- Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft mit etwa erforderlichen Zustimmungserklärungen der Mutter, des bisherigen Ehemannes, des Kindes, des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters
- Erklärung, durch die die Mutterschaft anerkannt wird, sowie die etwa erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Mutter
- Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder zur Leistung einer an Stelle des Unterhalts zu gewährenden Abfindung
- Verpflichtung zur Erfüllung von Ansprüchen der Mutter auf Unterhalt
- Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes
- Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind
- Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet
- Sorgeerklärungen
- Erklärung des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteils
Weitere Informationen: Bayerisches Landesjugendamt
In jedem Fall gültiger Personalausweis oder Reisepass; zusätzlich bei Unterhaltsverpflichtungen: letzter Unterhaltstitel sowie letzter Schriftverkehr, bei Vater-/Mutterschaftsanerkennungen oder Sorgeerklärungen: Geburtsurkunde des Kindes
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), AGSG, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Landratsamt Cham - Beistandschaft / Beurkundung
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