521.07 Waldrecht
- Bestätigung von Forstschutzbeauftragte
- Erlass von Rechtsverordnungen nach dem BayWaldG
- OWiG-Verfahren
- Anordnung von Ersatzvornahmen zur Borkenkäferbekämpfung
Hinweis:
Für Verwaltungsakte nach dem BayWaldG (insbesondere Erlaubnisse für Erstaufforstungen, Rodungen, Feuer weniger als 100 m Entfernung vom Wald) ist die Untere Forstbehörde (AELF Cham, Außenstelle Waldmünchen, Ölbergstraße 3, 93449 Waldmünchen, Tel. +49 (9972) 94302-0 zuständig.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird die untere Naturschutzbehörde beteiligt.
Landratsamt Cham - Untere Naturschutzbehörde
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.
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+49 (9971) 78-242
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+49 (9971) 845-242 | 040 | zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de |