40.02.01 Wasserversorgung / Bauangelegenheiten
Regelung der Wasserversorgung im Zuge des Genehmigungsverfahren bei Bauvoranfragen und Bauanträgen, Regelung von Erschließungsvereinbarungen und Grunddienstbarkeiten zum Verlegen der Wasserleitungen.
Für eine zügige Bearbeitung sind notwendige Unterlagen baldmöglichst vorzulegen.
Sofern die Kreiswerke nicht im Genehmigungsverfahren schon beteiligt wurden, sind noch für Detailfragen Unterlagen vorzulegen:
Baupläne im Maßstab 1:100,
Lageplan im Maßstab 1:1000,
Grundbuchauszug,
Angaben über geplante Grundstücksaufteilung und
Zufahrtsregelungen bei Hinterliegergrundstücken.
Die Stellungnahme ist kostenlos. Bei Sonderregelungen zur Erschließung wird eine Zahlungsvereinbarung getroffen. Der Herstellungsbeitrag wird nach der Grundstücks- und Geschossfläche berechnet.
BayBO, BauGB, Bebauungspläne, Ortsabrundungssatzungen
Ansprechpartner
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Kreiswerke - Wasserversorgung
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