234.02.02 Vollstreckbare Urkunden / Unterhalt
Aus Urkunden, die eine Unterhaltsverpflichtung zum Gegenstand haben, findet die Zwangsvollstreckung statt, wenn die Erklärung die Zahlung einer bestimmten Geldsumme betrifft und der Schuldner sich in der Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat.
Die vollstreckbare Ausfertigung wird vom Jugendamt erteilt.
Weitere Informationen: Bayerisches Landesjugendamt
gültiger Personalausweis oder Reisepass, letzter Unterhaltstitel sowie letzter Schriftverkehr
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), AGSG, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
Telefon:
+49 (9971) 78-869
|
+49 (9971) 845-169 | L21.0.06 | juergen.liegl@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Beistandschaft / Beurkundung
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
Telefon:
+49 (9971) 78-242
|
+49 (9971) 845-242 | 040 | zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de |