3.03 Rettungsdienst

Der Rettungsdienst liegt in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese haben sich zu Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zusammengeschlossen. Die tatsächliche Durchführung des Rettungsdienstes ist auf vertraglicher Basis an Hilforganisationen übertragen.

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Landratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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