3.03 Rettungsdienst
Der Rettungsdienst liegt in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese haben sich zu Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zusammengeschlossen. Die tatsächliche Durchführung des Rettungsdienstes ist auf vertraglicher Basis an Hilforganisationen übertragen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
Telefon:
+49 (9971) 78-234
|
+49 (9971) 845-234 | N0-25 | norbert.wittmann@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
Telefon:
+49 (9971) 78-242
|
+49 (9971) 845-242 | 040 | zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de |