Amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Hintergrund

In Bayern besteht an allen größeren Gewässern, den Gewässern erster und zweiter Ordnung mit einer Gesamtlänge von 9.000 km, sowie vor allem in den Siedlungsbereichen an den kleineren Gewässern, den Gewässern dritter Ordnung, die Notwendigkeit, Überschwemmungsgebiete zu ermitteln. Diese Bereiche werden durch Rechtverordnung der Kreisverwaltungsbehörde festgesetzt.

Situation im Landkreis

Die für den Landkreis Cham bislang rechnerisch ermittelten Überschwemmungsgebiete (HQ100 = 100-jährliches Hochwasser) werden sukzessive amtlich festgesetzt.

Verordnungen

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