Rechtsverordnungen des Landkreises
Hintergrund
Bestimmte Bestandteile von Natur und Landschaft können durch Rechtsverordnung des (staatlichen) Landratsamtes als untere Naturschutzbehörde rechtlich gesichert werden. Die Verordnungen und Satzungen sind im Amtsblatt des Landratsamtes Cham veröffentlicht.
Situation im Landkreis
Beispielsweise wurde zum Schutz einer in Bayern bedrohten Tierartart eine der wenigen bekannten Lebensstätten im Landkreis mittels Verordnung gesichert. Für eine ungestörte Aufzucht ist das Betreten des Bereichs mit einem geringen Umgebungsbereich (50 Meter Radius) von Anfang Februar bis Ende Juni verboten.
Verordnungen
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
Telefon:
+49 (9971) 78-392
|
+49 (9971) 845-392 | N3-14 | naturschutz@lra.landkreis-cham.de |
|
Telefon:
+49 (9971) 78-476
|
+49 (9971) 845-476 | N2-07 | gis@lra.landkreis-cham.de |