Naturschutzgebiete im Landkreis Cham
Hintergrund
Naturschutzgebiete betreffen ökologisch besonders wertvolle Flächen. In § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes sind die Ziele und Aufgaben von Naturschutzgebieten festgelegt. Naturschutzgebiete werden von den Regierungen via Verordnung erlassen.
Situation im Landkreis
Als Naturschutzgebiete wurden im Landkreis Cham bisher die folgenden zehn Gebiete festgesetzt, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist.
NSG-Nr. 300.11
Größe: 1,70 ha
NSG seit 1941
Eine der letzten markante Erhebung des 150 km langen Pfahles. Auf dem deutlich zu Tage tretendem Pfahlquarz befindet sich eine Burgruine aus dem 12. Jahrhundert.
Der aus dem österreichischem Mühlviertel kommende Quarzzug markiert hier den Abfall des Oberpfälzer Waldes in die Bodenwöhrer Bucht.
NSG-Nr. 300.14
Größe: 17,4 ha
NSG seit 1950
Der Höllbach ist ein typischer Bach des Falkensteiner Vorwaldes. In dem geschützten Teilabschnitt durchströmt er ein Blockmeer aus mächtigen Granitblöcken. Eine große Besonderheit stellen der dort wachsende Lindenblockschuttwald sowie die Vielzahl an sehr trittempfindlichen Moosen und Flechten auf den Felsen dar. Leider ist der Höllbach durch Wasserentnahme zu Zwecken der Energiegewinnung seines früheren wilden Charakters weitgehend beraubt.
NSG-Nr. 300.15
Größe: 9,50 ha
NSG seit 1950
Eine bewaldete Granitkuppe mit Mauerresten einer Burg. Ein großer Teil des Waldes fiel Anfang der 80iger Jahre einem Windwurf zum Opfer und stellt heute ein interessantes Beobachtungsobjekt für natürliche Wiederbewaldungsprozesse dar. Bei den verbliebenen Beständen handelt es sich überwiegend um Buchenwälder unterschiedlicher Ausprägung.
NSG-Nr. 300.25
Größe: 14 ha
NSG seit 1981
Ein Granitkegel mit Wollsackverwitterungen welche skurrile Formen aufweisen. Diese geologischen Besonderheiten sind mit volkstümlichen Namen versehen und geben dem Schlosspark seine besondere Eigenart. Der bewaldete Burgberg weist einen hohen Anteil an Totholz auf und ist somit ein wichtiger Lebensraum für zum Teil seltene Tiere und Pflanzen.
NSG-Nr. 300.29
Größe: 403 ha
NSG seit 1984
Die Wasserfläche entstand in der heutigen Form 1885 durch künstlichen Aufstau eines kleinen natürlichen Sees zum Zwecke der Holztrift. Dabei haben sich Moorfilze vom Seeboden abgelöst und halten sich bis heute als sog. schwimmende Inseln, die je nach Windrichtung ihre Position verändern können. Diese Inseln sind von zum Teil seltenen Pflanzen wie dem Sonnentau besiedelt. Das Naturschutzgebiet wurde 1998 auf seine heutige Größe von 403 ha vergrößert.
NSG-Nr. 300.43
Größe: 29 ha
NSG seit 1991
Das Naturschutzgebiet Ponnholzbachtal umfasst einen reich strukturierten Abschnitt des Ponnholzbachtales, das eine große Bedeutung für gefährdete, störungsempfindliche Vogelarten aufweist.
NSG-Nr. 300.52
Größe: 34 ha
NSG seit 1992
Das Naturschutzgebiet Neubäuer Weiher umfasst den nördlichen Teil des Neubäuer Weihers sowie die angrenzende Waldfläche. Von besonderer vegetationskundlicher Qualität sind die Verlandungsbereiche und der angrenzende Waldkiefernfilz. Die hier auftretenden Pflanzengesellschaften sind teilweise von landesweiter Bedeutung.
NSG-Nr. 300.60
Größe: 23 ha
NSG seit 1995
Das Gebiet gehört zum Durchbruchstal des Regens. Es umfasst auf einer Länge von ca. 2 km dessen Nordufer sowie die daran anschließenden, weitgehend bewaldeten, südexponierten Steilhänge. Die Weiträumigkeit der naturnahen Flusslandschaft sowie die historische Nutzung der Hänge als Niederwald sind für die außerordentliche vegetationskundliche Bedeutung, für die Schönheit sowie die besondere Eigenart des Gebietes verantwortlich.
NSG-Nr. 300.65
Größe: 13 ha
NSG seit 1995
Moorgebiet mit verschiedenen Moorentwicklungsstadien. Um zwei Hochmoorkerne im Zentrum, gruppieren sich Zwischen- und Niedermoorbereiche. Durch Einbringen standortfremder Baumarten, Entwässerung sowie randlicher Eingriffe ist das Moor geschädigt. Dennoch ist es, v.a. auch wegen der Vielzahl an Übergangsbereichen und unterschiedlicher Vermoorungsstadien als Naturschutzgebiet schutzwürdig.
NSG-Nr. 300.66
Größe: 1427 ha
NSG seit 2010
Das Naturschutzgebiet Regentalaue ist das größte Naturschutzgebiet der Oberpfalz. Es umfasst das Flusstal und Auengebiet des Regen zwischen Cham und Pösing. Charakteristisch sind die weitläufigen Wiesengebiete mit Brutvorkommen hochgradig gefährdeter Vogelarten sowie große, extensiv genutzte Teich- und Feuchtgebiete, die eine hohe Zahl seltener und bestandsbedrohter Tier- und Pflanzenarten beherbergen.
Das Gebiet ist sowohl als Brutgebiet, als auch als Rastplatz für Zugvögel von nationaler Bedeutung. Große Teile des Gebietes sind im Eigentum des Landkreises Cham und von Naturschutzverbänden.
Das Schutzgebiet beinhaltet Teilbereiche des FFH-Gebietes "Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Donaumündung" (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung) sowie des Europäischen Vogelschutzgebietes "Regentalaue und Chambtal mit Rötelseeweihergebiet".
Das bereits 1986 ausgewiesene Naturschutzgebiet Rötelseeweiher, mit Anger- und Lettenweiher, wurde aufgelöst und ist jetzt in des NSG Regentalaue integriert.
Verordnungen
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NSG-00033.01 Pfahl - Ruine Schwärzenberg.pdf
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NSG-00048.01 Hölle.pdf
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NSG-00049.01 Schloßberg von Sattelpeilnstein.pdf
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NSG-00139.01 Schloßpark Falkenstein.pdf
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NSG-00392.01 Ponnholzbachtal.pdf
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NSG-00429.01 Neubäuer Weiher.pdf
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NSG-00497.01 Regentalhänge zwischen Kirchenrohrbach und Zenzing.pdf
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NSG-00504.01 Moorgebiet bei Arrach.pdf
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NSG-00546.01 Kleiner Arbersee.pdf
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NSG-00746.01 Regentalaue zwischen Cham und Pösing.pdf
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