230.01.07 Kindertageseinrichtungen / Baumaßnahmen
Die Gewährung von staatlichen Baukostenzuschüssen und Finanzhilfen setzt u.a. voraus, dass Baumaßnahmen aufsichtlich nicht zu beanstanden sind. Für den Bau von Kindertageseinrichtungen sind die Vorschriften des Bundesbaugesetzes, der Bayer. Bauordnung und für das Raumprogramm ist das Summenraumprogramm, das für die Investitionskostenförderung nach Art.10 FAG gilt, zu beachten. Zu jedem Antrag auf Förderung von Kindergärten aus FAG-Mitteln ist eine Stellungnahme der Kreisverwaltungsbehörde - Jugendamt - abzugeben.
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Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie
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