302.01.02 Bewachungserlaubnis
Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind über die Gemeinde zu beantragen.
Dauer des Verfahrens: etwa vier Wochen
- Führungszeunis zur Vorlage bei Behörden
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Unterrichtungsnachweis oder sonstiger Befähigungsnachweis
- Nachweis der für den betrieb erforderlichen Mittel
- Versicherungsnachweis
100 € bis 1.250 € je nach Verwaltungsaufwand und Bedeutung der Angelegenheit für den Antragsteller
Gewerbeordnung (GewO)
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-238
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+49 (9971) 845-238 | N0-22 | christoph.paul@lra.landkreis-cham.de |
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Telefon:
+49 (9971) 78-410
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+49 (9971) 845-410 | N0-22 | stephan.roetzer@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Gewerbe- und Gaststättenrecht
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Öffnungszeiten
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