233.00.05.02 Fortbildung der Jugendleiter
Finanzielle Förderung erfolgt gemäß den Richtlinien des Kreisjugendringes Cham. Für internationale Jugendbegegnungen gelten die Richtlinien des Landkreises Cham.
Förderung im Sinne von inhaltlicher bzw. organisatorischer Unterstützung erfolgt durch Beratung in allen Fragen der Jugendarbeit sowie durch Material- und Geräteverleih.
Ansprechpartner
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Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie / Soziale Fachdienste
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.