233.00.05.08 Jugendheimbauförderung
- Beratung der Kommunen oder freier Träger bei der Planung, über Fördermöglichkeiten sowie Auflagen und Verfahrenswege
- Mithilfe bei Konzepterstellungen
- Stellungnahmen zum Bedarf
- Förderantragsprüfung und Erstellen von Beschlussvorschlägen für die Mittelvergabe des Landkreises
Weitere Informationen: Bayerischer Jugendring
Bauunterlagen
Kinder- und Jugendprogramm d. Bay. Staatsregierung, Fortschreibung 1998 / Art. 30 AGSG / Kreistagsbeschluss vom 13.10.1999
Ansprechpartner
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Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie / Soziale Fachdienste
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