212.04.01 Genehmigung Rechtsgeschäfte Stiftungen
Im Landkreis Cham gibt es einige rechtsfähige kommunale Stiftungen (z.B. Bürgerspitalstiftungen). Verschiedene Aktivitäten dieser Einrichtungen bedürfen der Genehmigung der Stiftungsaufsichtsbehörde, des Landratsamtes Cham.
Der Genehmigung bedürfen insbesondere:
- die Annahme von Zustiftungen,
- die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken,
- Rechtsgeschäfte ab einer bestimmten Wertgrenze.
Im übrigen berät das Landratsamt auch Personen/Einrichtungen, die Stiftungen gründen wollen (Genehmigungsbehörde für neue Stiftungen ist in der Regel die Regierung der Oberpfalz).
Ansprechpartner
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Landratsamt Cham - Kommunales
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