230.01.06 Kindertageseinrichtungen / Bedarfsplanung
Die Gemeinden sind primär für die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder ihrer Gemeinde von 0-14 Jahre zuständig. Dazu führen die Gemeinden in regelmäßigen Abständen örtliche Bedarfsplanungen durch.
Der Landkreis hat die Gesamtverantwortung für die Planung und hat dafür Sorge zu tragen, dass für den gesamten Landkreis die Planungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgen und dass die einzelnen gemeindlichen Bedarfsplanungen aufeinander abgestimmt werden.
Weitere Informationen: Regierung der Oberpfalz
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
Telefon:
+49 (9971) 78-314
|
+49 (9971) 845-314 | L 21.0.02 | christina.schmuderer@lra.landkreis-cham.de |
|
Abwesend | andrea.treml@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.