302.04.03 Stellvertretungserlaubnis Gaststätten
Den Antrag stellt der Inhaber der Gaststättenerlaubnis über die Gemeinde, in der sich die Gaststätte befindet.
Der Antrag sollte vier Wochen vor Beginn der beabsichtigen Tätigkeit gestellt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Unterrichtungsnachweis für Gastwirte der Industrie und Handelskammer (IHK)
- Gesundheitszeugnis nach den §§ 17, 18 Bundesseuchengesetz
- Bei der Wohnsitzgemeinde sind ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen (Siehe Antragsformular!).
Die Gebühr beträgt zwischen 25 € und 500 €.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-238
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+49 (9971) 845-238 | N0-22 | christoph.paul@lra.landkreis-cham.de |
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Telefon:
+49 (9971) 78-410
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+49 (9971) 845-410 | N0-22 | stephan.roetzer@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Gewerbe- und Gaststättenrecht
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.