302.01.03 Reisegewerbekarte
Bei der Wohnsitzgemeinde sind ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen (Siehe Antragsformular!).
Dauer des Verfahrens etwa vier Wochen
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Passfoto
- Gesundheitszeugnis nach den §§ 17, 18 Bundesseuchengesetz (Nur bei beabsichtigter Tätigkeit im Lebensmittelbereich!)
25 € bis 400 € je nach Verwaltungsaufwand
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-238
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+49 (9971) 845-238 | N0-22 | christoph.paul@lra.landkreis-cham.de |
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Telefon:
+49 (9971) 78-410
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+49 (9971) 845-410 | N0-22 | stephan.roetzer@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Gewerbe- und Gaststättenrecht
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.