36.01 Personenstandswesen
Der Überbegriff „Personenstandswesen“ bezeichnet den Aufgabenbereich, der sich mit der Erfassung und Verwaltung von Personenstandsdaten beschäftigt. Originär liegt dieser Aufgabenbereich bei den Standesämtern.
Das Landratsamt hat in seiner Funktion als untere Aufsichtsbehörde die Aufgabe, die Standesämter in den Belangen des Personenstandswesens umfassend zu informieren und zu beraten.
Neben der Fachaufsicht über die Standesämter umfasst der für den Bürger relevante Aufgabenbereich des Landratsamtes im Personenstandswesen insbesondere
- die öffentlich-rechtliche Namensänderung (siehe Nr. 36.05) sowie die
- Vorbeglaubigung von Urkunden zum Gebrauch im Ausland (siehe nachstehend unter Formulare)
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Personenstandswesen - Beglaubigung von Urkunden für die Verwendung im Ausland
Antrag auf Verwendung deutscher Urkunden im Ausland - Vorbeglaubigung durch das Landratsamt
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Personenstandswesen - Merkblatt - Beglaubigung von Urkunden für die Verwendung im Ausland
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Übersicht über Zuständigkeit zur Ausstellung einer Apostille
Ausfertigung einer Beglaubigung bzw. Apostille durch die Regierung der Oberpfalz | nicht barrierefrei
Landratsamt Cham - Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht, Standesamtswesen
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