301.02.01 Fischereiaufseher
Die Inhaber von Fischereirechten oder -ausübungsrechten können für ihre Gewässer Aufseher bestellen. Die Aufseher bedürfen der Bestätigung durch das Landratsamt. Sie erhalten eine Dienstmarke und einen Dienstausweis.
Fischereiaufseher dürfen - die Identität von Personen feststellen, die mit Fanggeräten angetroffen werden, - Fischereischeine und -erlaubnisscheine kontrollieren, - Fanggeräte und gefangene Fische sowie Fischbehälter kontrollieren - beim Verdacht von Zuwiderhandlungen auch Fische und andere Sachen sicherstellen oder Platzverweise aussprechen.
3 - 4 Wochen für die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Bewerbers
1 Passbild
Bestätigung über den erfolgreich abgelegten Eignungstest. Der Eignungstest wird durch die Landesanstalt für Fischerei durchgeführt.
Die Bestätigung erfolgt gebührenfrei.
Art. 86 und 87 Fischereigesetz für Bayern, §§ 28 bis 30 der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz
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+49 (9971) 845-236 | N0-23 | ronald.burger@lra.landkreis-cham.de |
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Landratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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