504.05.04 Auszahlung einer Zusatzförderung für Mehrfamilienhäuser mit einem belegungsabhängigen Darlehen
"Betreutes Wohnen" in Roding:
Hier wird der Unterschiedsbetrag zwischen der zulässigen Miete und der zumutbaren Miete (mindestens jedoch 1 € pro m²) dem Mieter ausgezahlt.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-586
|
+49 (9971) 845-086 | 251 | bettina.gruber@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Wohnungsbindung
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