233.01.03 Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge
Zentrale Rufnummer
Erreichbarkeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes unter folgender zentraler Nummer: +49 (9971) 78-166.
Das Jugendamt vermittelt bei Fragen zur Ausübung der Personensorge, sofern der Inhaber der Personensorge die Vertretungsmacht der Pflegeperson soweit einschränkt, dass dies eine dem Wohl des Kindes förderliche Erziehung nicht mehr ermöglicht, sowie bei sonstigen Meinungsverschiedenheiten.
Weitere Informationen: Bayerisches Landesjugendamt
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), AGSG, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I), Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie / Allgemeiner Sozialdienst
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.