541.15 Wasser- / Bodenverbände
Wasser- und Bodenverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der staatlichen Aufsicht unterliegen. Das Landratsamt Cham als Kreisverwaltungsbehörde ist Aufsichtsbehörde für die im Kreisgebiet bestehenden Wasser- und Bodenverbände. Derzeit bestehen im Landkreis Cham fünf Wasser- und Bodenverbände mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen.
Gesetz über Wasser-und Bodenverbände (WVG)
Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetz (BayAGWVG)
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (AVBayAGWVG)
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-424
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244 | lukas.boehm@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Wasserrecht
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Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.