Schutzgebiete im Landkreis Cham
Natur- und Hochwasserschutz durch behördliche Festsetzung und per Gesetz
Durch die behördliche Festsetzung von Schutzgebieten werden Gebiete oder Einzelschöpfungen der Natur unter besonderen Schutz gestellt. Damit soll die besondere Funktion dieser Gebiete oder Landschaftsbestandteile erhalten bleiben. Neben der behördlichen Festsetzung sind wertvolle Landschaftsbestandteile auch per Gesetz, d.h. "aus sich heraus", geschützt. Auch für den Schutz des Trinkwassers und den Hochwasserschutz werden Schutzgebiete in Form von Rechtsverordnungen erlassen.
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