Fachtechnische Stellungnahmen

Fachtechnische Stellungnahmen werden zu folgenden Bereichen erstellt:

  • Grünordnung in Bebauungsplänen
  • Freiflächengestaltungspläne
  • Eingrünungspläne bei Bauvorhaben im Außenbereich.

Bitte beachten Sie die Informationen zu den Kriterien der einzelnen Planungen.

Grünordnung in Bebauungsplänen

Bepflanzungsplan
Quelle: Planen und Bauen im ländlichen Raum Arbeitblätter für die Bauleitplanung Nr. 4 Bayerisches Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde

Wichtige Kriterien der Grünordnung sind:
Baugebietseingrünung
Baugebietsdurchgrünung
- Straßenbäume
- Grünstreifen
Kinderspielplätze
offene Vorgärten
Einfriedungen
Umgang mit dem bestehenden Geländeverlauf
Pflanzenverwendung
Umgang mit dem Regenwasser

Das Erscheinungsbild der zukünftigen Baugebiete hängt im entscheidenden Maße von der Planung als auch von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie dessen Umsetzung ab.

vorbildliche Ortsrandeingrünung

vorbildliche Ortsrandeingrünung

Die Eingrünung des Baugebietes ist eine Notwendigkeit.

Die Baugebietseingrünung kann mittels einer Obstwiese oder in Form einer mindestens zweireihigen, freiwachsenden Hecke bestehend aus heimischen Laubgehölzen getätigt werden. Innerhalb der Hecke sollte alle 10 m ein Großbaum gepflanzt werden.
Die Eingrünung sollte auf öffentlicher Fläche vorgesehen werden.

harmonisch in die Landschaft eingebetteter Ort

Dorf in der Landschaft

Der Übergang von bebauter Fläche zur freien Landschaft ist ein äußerst sensibler Bereich.

Mittels Pflanzungen kann eine Siedlung harmonisch in die umgebende Landschaft eingebettet werden.

Vorbildliche Ortsdurchgrünung

vorbildliche Dorfstraße

Beidseitige Grünstreifen kennzeichnen einen dörflichen Straßenraum.
Die Erschließungsstraßen sollten nicht überdimensioniert sein sondern dem ortsüblichen Verkehrsaufkommen entsprechen.

Eine ansprechende Ortsdurchgrünung mit Laubbäumen und Sträuchern ist anzustreben.

Erschließungsstraße mit Grünstreifen und Straßenbaumpflanzungen

Erschließungsstraße mit Grünstreifen und Straßenbaumpflanzungen

Die öffentlichen Grünflächen sind ausschließlich mit heimischen Laubgehölzen zu bepflanzen.

Ein Grünstreifen mit Baumpflanzungen zwischen Fahrbahn und Gehweg erzielt eine höhere Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Kinder.

Haus mit offenem Vorgarten

offener Vorgarten

Offene Vorgärten erweitern optisch den Straßenraum und dienen somit einer wohlgefälligen Ortsgestaltung.

Hanichlzaun

Einfriedung

Einfriedungen sollten nur in Form von Holzlatten- oder Hanichlzäunen mit einer max. Höhe von 1,00 m zulässig sein.

Aus Gründen des Artenschutzes sollten Sockel und Gartenmauern nicht erlaubt sein. Bei der Wanderung von Kleintieren, z. B. Igel wirken Sockel als unüberwindliche Barriere.

Zaunsockel stören zudem wesentlich das Orts- und Straßenbild.

Haus in landschaftsgebundener Bauweise

landschaftsgebundene Bauweise:

Der natürliche Geländeverlauf darf nicht bzw. nur geringfügig verändert.

Kinderspielplatz

Kinderspielplatz

Eine Besonderheit unter den Kinderspielplätzen des Landkreises Cham ist das Spielhaus in Form eines "Waldlerhauses".

Die Größe des Kinderspielplatzes richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten, jedoch mindestens 450 qm.

Rasenfugenpflaster für Parkplatz

versickerungsfähiger Belag: Rasenfugenpflaster

Im Hinblick auf die Grundwasserneubildung sollte eine zusätzliche Bodenversiegelung vermieden werden.

Hauszugänge, Garagenzufahrten, Stellflächen und Parkplätze sind in wasserdurchlässiger Bauweise zu erstellen: z. B. Schotterrasen, wassergebundene Decke, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster, Kies-, Splittdecke, Porenpflaster.

Lebensraum Trockenmauer

Trockenmauer

Stützmauern sollten nur in Form von Trockenmauern aus Naturstein mit einer max. Höhe bis 0,80 m errichtet werden.

blühender Birnbaum

Pflanzenverwendung

Im öffentlichen Bereich dürfen ausschließlich heimische Bäume und Sträucher sowie Obstbäume verwendet werden.

Bei der Bepflanzung der Privatgärten sollten hauptsächlich heimische Laubgehölze gepflanzt werden.
Zusätzlich können Ziersträucher wie Felsenbirne, Schmetterlingsstrauch, Kolkwitzie, Deutzie, Weigelie, Kornelkirsche in Gebäudenähe verwendet werden.

Die Anlage von geschnittenen Hecken ist straßenseits und zur freien Landschaft hin unzulässig.

Gehölze mit auffälliger Laub- oder Nadelfärbung und mit unnatürlich hängenden oder pyramidal aufrechten Wuchsformen sind unzulässig.

Freiflächengestaltungspläne

Erstellung eines Freiflächengestaltungsplanes

Die Freiflächen sind so zu planen, dass eine ausreichende, den Standortverhältnissen entsprechende Eingrünung der Baulichkeiten gewährleistet ist. Festsetzungen bestehender Bebauungs- oder Grünordnungspläne sind einzuhalten.

Vorhaben im Außenbereich sind aufgrund ihrer Auswirkungen auf Natur und Landschaft grundsätzlich als Eingriffe gemäß der Definition in Art. 6 (1) des Bayer. Naturschutzgesetzes zu werten. Der Freiflächengestaltungsplan muss daher die zur Minimierung und zum Ausgleich der Eingriffswirkungen erforderlichen Maßnahmen aufzeigen.
Der Freiflächengestaltungsplan ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.

Falls keine Festsetzungen und Hinweise bestehen, empfiehlt es sich mit dem Sachgebiet 53
Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Cham Tel. +49 (9971) 78-396 Kontakt aufzunehmen. 

1. Planvorlage

1.1 Freiflächengestaltungspläne sind als Bestandteil des Bauantrages in 3-facher Fertigung einzureichen.

1.2 Sie sind in den Maßstäben 1:100 oder 1:200 zu fertigen und müssen einen Lageplan 1:1000 enthalten.

1.3 Freiflächengestaltungspläne müssen vom Bauherrn und Planfertiger unterzeichnet werden.

2. Planinhalt

2.1 Der vorhandene Gehölzbestand ist darzustellen hinsichtlich: Standort, Art (botanischer und deutscher Name), Stammumfang (bei Bäumen in 1m Höhe), Kronendurchmesser und Höhe bis 5 m außerhalb des Baugrundstückes. Bäume, Sträucher, Grundstücksgrenzen, Gebäude und Einfriedungen sind eindeutig, lagerichtig und maßstäblich einzuzeichnen.

2.2 Neupflanzungen sind in der Regel aus heimischen Arten - unter Berücksichtigung der örtlichen Standortbedingungen- auszuwählen. Art (botanisch u. deutsch), und Anzahl der zu pflanzenden Bäume und Sträucher sowie die jeweiligen Pflanzgrößen sind in einer Legende anzugeben. Im Plan sind die Arten der Bäume und Sträucher zu kennzeichnen, bei geschlossenen Pflanzungen sind zusätzlich Pflanzverband und -abstand anzugeben.

Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes - Artenauswahlliste heimische Laubgehölze

Zur Einbindung der Bauvorhaben in die umgebende Landschaft sind die Gebäudeanlagen mehrreihig mit heimischen Laubbäumen, Sträuchern und Obstbaumhochstämmen einzugrünen. Auf dem Baugrundstück sind zur Durchgrünung heimische Laubbaum- und Straucharten gruppenartig entsprechend dem zu erstellenden Plan zu pflanzen.

Folgende Pflanzen dürfen nicht verwendet werden:

Die Verwendung von Gehölzen mit auffälliger Laub- und Nadelfärbung, sowie hängenden oder pyramidalen Wuchsformen ist zu unterlassen, wie z. B. Fagus sylvatica 'Purpurea' (Blutbuche), Prunus cerasifera (Blutpflaume), Corylus maxima 'Purpurea' (Bluthasel), Berberis thunbergii 'Atropurpurea' (Blutberberitze), Picea pungens 'Glauca' (Blaufichte) sowie alle gelbnadeligen Wacholder- oder Eibenarten; alle Gehölze mit unnatürlichen hängenden oder pyramidalen Wuchsformen, wie Salix alba 'Tristis' (Trauerweide), Betula pendula 'Tristis' (Trauerbirke), Fagus sylvatica 'Pendula' (Trauerbuche), Quercus robur 'Fastigiata' (Pyramideneiche), Populus nigra 'Italica' (Pyramidenpappel) sowie alle Arten der Chamaecyparis (Scheinzypresse), Thuja (Lebensbaumes), Taxus baccata 'Fastigiata' (Säuleneiben) sowie Rhus thyphina (Essigbaum).

Die Bepflanzung ist zu pflegen und zu unterhalten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass sie sich optimal zu ihrer endgültigen Form und Größe entwickeln kann.

2.3 Befestigte Flächen, wie z. B. Fußwege, Zufahrten und Parkplätze, sind unter Angabe der Befestigungsart bzw. des Belages und der Flächengröße darzustellen.

Grünordnerische und ökologische Standortanforderungen: Parkplätze

Anfallendes Niederschlagswasser sollte in Zisternen oder Gartenteichen aufgefangen und bei versickerungsfähigem Untergrund auf dem Grundstück versickern (Mulden-, Rigolen-, Rohr- oder Schachtversickerung) oder zur Gartenbewässerung verwendet werden. Der Überlauf erfolgt in den vorhandenen Abwasserkanal.
Kfz-Stellflächen sind mit großkronigen Laubbäumen zu überstellen, so dass mind. nach je vier Pkw-Stellplätzen bzw. alle 10 m ein Baum zu stehen kommt., Hof- und Lagerflächen sind in wasserdurchlässiger Bauweise, z.B. Schotterrasen, wassergebundene Decke, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster, Kies-, Splittdecke, Porenpflaster zu erstellen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dagegen sprechen.

Bodenversiegelung ist zu vermeiden !!!
Hauszugänge, Garagenzufahrten, Stellflächen, Freisitze sind in wasserdurchlässiger Bauweise zu erstellen: z. B. Schotterrasen, wassergebundene Decke, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster, Kies-, Splittdecke, Porenpflaster.

2.4 Veränderungen am Geländeniveau sind im Plan mitanzugeben. Ggf. sind Schnitte
in entsprechendem Maßstab beizufügen.

Ergänzende Empfehlungen zur Geländegestaltung

Unbedingt erforderliche Stützmauern sollten als Trockenmauern in einer max. Höhe von 1,00 m errichtet werden.

Der natürliche Geländeverlauf sollte nicht oder nicht wesentlich verändert werden. Geländeaufschüttungen und Terrassierungen sowie die Errichtung von Stützmauern sind zu vermeiden oder auf das unbedingt Notwendige zu minimieren. Entstehende Böschungen sind weiträumig anzuplanieren oder mit Laubgehölzen zu bepflanzen.

2.5 Ver- und Entsorgungsleitungen mit Angabe der Leitungsart sind getrennt nach Bestand und Planung darzustellen. Neue Leitungen sind so zu planen, dass der zu erhaltende Gehölzbestand nicht beeinträchtigt und die Leitungen nicht mit erforderlichen Neupflanzungen überstellt werden.

2.6 Zu- und Durchfahrten für die Feuerwehr und den Notdienst sind deutlich einzutragen.

2.7 Kinderspielplätze (bei Gebäuden mit mehr als 3 WE) sind mit Angabe der Größe im Plan maßstäblich darzustellen, Spielgeräte mit ihrer Funktion und Lage sind einzuzeichnen.

2.8 Bei Tiefgaragen ist eine Überdeckung von mindestens 60 cm (mind. 50 cm Oberboden und 10 cm Filterschicht) einzuhalten. Der Bodenaufbau ist im Maßstab 1:10 darzustellen.

2.9 Anlagen zur Abfallbeseitigung und Wertstoffsammlung sind einzutragen.

Ergänzende Empfehlungen hinsichtlich offener Vorgärten - Einfriedungen

Sind Einfriedungen erforderlich, so sollten sie straßenseitig als Holzlatten oder Hanichlzäune in einer max. Höhe von 1,20 m vorgesehen werden. Zaunfelder sind vor den Zaunpfosten durchlaufend auszubilden. Auf Zaunsockel ist zu verzichten.
Einfriedungen sollten von der Grundstücksgrenze zu Gunsten eines Grünstreifens zurückgesetzt werden.

Unbehandelte Holzzäune sind aus ökologischen Gesichtspunkten am sinnvollsten. Werden Holzzäune gestrichen, so sind keine deckenden Farben und keine giftigen, umweltschädlichen Lasuren zu verwenden.

Bei gewerblichen Einfriedungen mittels Maschendrahtzäunen ist darauf zu achten, dass der Zaun zu beiden Seiten bepflanzt werden kann.

Es sollten keine plastikummantelten Maschendrahtzäune verwendet werden, sondern das Zaungeflecht wie auch die Zaunpfosten sollten aus verzinktem Material bestehen.

In Wohnbaugebieten sollten offene Vorgärten verstärkt freiraumplanerisch berücksichtigt werden. Sie erweitern das Straßenbild, vermitteln einen großzügigen Gesamteindruck und begünstigen somit die Gestaltung eines Wohnbaugebietes.

Aufgrund der Ansprüche an Plandarstellung und Inhalt sollten Freiflächengestaltungspläne nur von qualifizierten Personen wie Landschaftsarchitekten gefertigt werden.

(Quelle: Merkblatt zur Bauvorlagenverordnung Anh. 21a, 2.9 Freiflächengestaltungsplan)

Eingrünung von Bauvorhaben im Außenbereich

Als Bauvorhaben im Außenbereich werden Maßnahmen bezeichnet, die sich nicht innerhalb eines gültigen Bebauungsplanes befinden.

Der landschaftsgerechten Eingrünung dieser Bauvorhaben ist deshalb besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Der Übergang von bebauter Fläche zur angrenzender freien Landschaft ist ein äußerst sensibler Bereich. Mittels einer Pflanzung bestehend aus heimischen Gehölzen können die Gebäude in das umgebende Gebiet harmonisch integriert werden. Zur Eingrünung eignen sich nur heimischen Gehölze und Obstbäume. Eine mindestens zweireihige Hecke ist erforderlich, Schnitthecken sind unzulässig.

Pflanzschema für eine freiwachsende Hecke

Länge 15 m
Pflanzabstand: in der Reihe 1,50 m
Reihenabstand 1,00 m

Pflanzliste:
TC = 1 Winterlinde (Tilia cordata) H. 2xv. STU. 10-12
Ca = 3 Haselnuss (Corylus avellana) Str. 2xv. 60-100
Cm = 1 Purpurweide (Salix purpurea) Str. 2xv. 60-100
Cs = 2 Hartriegel (Cornus sanguinea) Str. 2xv. 60-100
Ps = 2 Schlehe (Prunus spinosa) Str. 2xv. 60-100
Rc = 3 Wildrosen (Rosa canina) Str. 2xv. 60-100
Ee = 3 Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Str. 2xv. 60-100
Sa = 1 Eberesche (Sorbus aucuparia) Hei. 2xv. 100-150
Sn = 2 Holunder (Sambucus nigra) Str. 2xv. 60-100

weitere wichtige Kriterien:

  • landschaftsgebundenes Bauen - der natürliche Geländeverlauf sollte nicht wesentlich verändert werden
  • Bodenversiegelung ist zu vermeiden
  • Stützmauern nur in Form von Trockenmauern aus Naturstein, bis max. 1,00 m Höhe
  • Einfriedungen nur in Form von Hanichlzäunen ohne Sockel
  • vorhandener Baumbestand ist zu erhalten

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Gartenkultur und Landespflege
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-397 N3-07