Artenschutz
Schutz der Tierarten im Landkreis Cham
In der abwechslungsreichen Landschaft des Bayerischen Waldes leben viele, zum Teil sehr seltene Tierarten. So brütet in den Flussniederungen u.a. noch der seltene Brachvogel, der Fischotter durchstreift die fischreichen, schnellfließenden Gewässer bis in die Mittelgebirgshochlagen wo u.a. noch die Auerhenne ihre Jungen groß zieht. Durch gezielte Anwendung von Förderprogrammen, Ausweisung von Schutzzonen und besucherlenkenden Maßnahmen, werden im Bestand bedrohte Arten und deren Lebensräume geschützt.
Auerhuhnschutz im Landkreis
Das Auerhuhn – bedrohtes Wappentier
Die flächigen bayerischen Brutgebiete des Auerwildes liegen im Alpenraum.
Der Brutbestand in Bayern liegt bei 400 bis 600 Paaren (2003).
Nur noch wenige Tiere leben entlang des Mittelgebirges in Ostbayern und somit auch im Landkreis Cham.
Wildschutzgebiet für Auerwild “Kleiner Arber”
Die Bergwälder am Gebirgskamm zwischen „Mühlriegel“ und „Arber“ sind Rückzugsgebiet des seltenen Auerhuhns. Um diese beeindruckende Wildhuhnart vor dem Aussterben zu retten, wurde hier das Wildschutzgebiet „Kleiner Arber“ mit ca. 1830 ha eingerichtet.
Fledermäuse
Um dem schnellen Rückgang vieler Fledermausarten in Bayern entgegenzuwirken gibt es seit 1985 das Artenhilfsprogramm für Fledermäuse in dessen Rahmen an der Universität Erlangen/Nürnberg und der Universität München die Koordinationsstellen für Fledermausschutz Bayern Nord und Süd eingerichtet wurden. Hauptaufgabe der Koordinationsstellen ist die Beratung von Behörden, Bürgern und Fachleuten zum Thema Fledermausschutz, außerdem werden Bestandserfassungen und Beobachtungen zur Bestandsentwicklung durchgeführt. Im Landkreis Cham werden durch die Koordinationsstelle Bayern Nord regelmäßig Zählungen der Wochenstuben des Großen Mausohrs durchgeführt.
Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz hat im Jahre 2005 unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Ministeriums für Umwelt und Gesundheit die Aktion „Fledermäuse Willkommen“ ins Leben gerufen. Mit dieser Aktion möchte das Landesamt für Umwelt die Bevölkerung über aktiven Fledermausschutz z. B. bei Sanierungsarbeiten an Gebäuden oder Gestaltung von Bauwerken informieren.
In Zusammenarbeit mit dem Landesbund für Vogelschutz hat die Untere Naturschutzbehörde 2009 in Cham die Plakette „Fledermäuse Willkommen“ an private Hausbesitzer verliehen.
Schutz der Waldameisen im Landkreis
Die untere Naturschutzbehörde ist auch Ansprechpartner bei Problemen mit Waldameisen. Alle Waldameisenarten sind gesetzlich streng geschützt und dürfen weder getötet noch ihre Nester beschädigt werden. Grundsätzlich darf ohne die Zustimmung der Höheren Naturschutzbehörde kein Eingriff erfolgen.
In enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Ameisenschutzwarte e.V. - Arbeitskreis Not- und Rettungsumsiedlung von Ameisenvölkern - werden entsprechend ausgebildete Personen beauftragt zu beraten und bei Notwendigkeit eine fachgerechte Rettungsumsiedlung vorzunehmen. Personen, die an dieser Aufgabe interessiert sind und als Ehrenamtliche Kräfte im Ameisenschutz tätig werden möchten, können sich gerne bei den Naturschutzbehörden oder dem Arbeitskreis Not- u. Rettungsumsiedlung informieren.
Weißstorch
Seit Beginn der regelmäßigen Aufzeichnungen zu den Bruterfolgen des Weißstorches in Bayern, sind für den Landkreis Cham aktuell 29 Brutstandorte bekannt. Neuansiedlungen erfolgten z.B. 2022 in Döfering und in Hof bei Chammünster.
Viele Neststandorte weisen zum Teil alte Traditionen auf. Der Horst auf der Kirche in Untertraubenbach wird nachweislich seit dem Jahre 1899 als Nistplatz benutzt.
Nachfolgende Tabelle zeigt die jährliche Belegung der Horste mit den Bruterfolgen basierend auf den Daten der „großen bayerischen Weißstorchkarte“ des LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz).
Artenhilfsprogramm für stark bedrohte Pflanzenarten im Landkreis Cham
Im bayerischen Naturschutzgesetz findet sich neben den Richtlinien zum passiven Schutz von wertvollen Bestandteilen der Natur auch die Pflicht, Landschaft aktiv zu pflegen und zu gestalten. Einer von zahlreichen Bausteinen aus diesem Aufgabenbereich sind die Artenhilfsprogramme. Artenhilfsprogramme wurden bisher vor allem vom LfU (Landesamt für Umwelt) sowie von den Höheren Naturschutzbehörden (an den Bezirksregierungen) durchgeführt. Ziel ist es, Populationen (Bestände) endemischer (nur in Bayern vorkommender) sowie hochgradig gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Artenhilfsprogramme (AHP) sind gezielte Maßnahmen zur Erhaltung bedrohter Arten. Als fachliche Anleitungen zu Schutz, Pflege und Entwicklung der Bestände (Populationen) bestimmter Arten und Artengruppen sind sie eine Ergänzung der klassischen Naturschutzinstrumente Flächenschutz (Ausweisung von Schutzgebieten) und Biotopschutz (Vertragsnaturschutzprogramm, Kulturlandschaftsprogramm). Höchste Priorität kommt endemischen (nur in Bayern vorkommenden) und international gefährdeten Arten zu, die in Bayern einen bzw. ihren Verbreitungsschwerpunkt haben. Diese Ebene hat durch internationale Vereinbarungen und Verpflichtungen, vor allem durch die FFH- und die Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union sowie die Bonner Konvention (Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten) zusätzliches Gewicht erhalten. Weitere Prioritätsstufen sind Arten mit den höchsten Gefährdungskategorien im nationalen und landesweiten Bezug. Um die Populationen der Endemiten und weiterer besonders gefährdeter Pflanzen zu erhalten, wird in Bayern seit 1991 das Artenhilfsprogramm für endemische und stark bedrohte Pflanzensippen durchgeführt. Im Rahmen dieses Projektes werden, koordiniert durch das Bayerische Landesamt für Umwelt, von der Naturschutzverwaltung mit Unterstützung weiterer Fachbehörden gezielt Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung dieser aus Naturschutzsicht herausragenden Arten realisiert. Grundlage sind Wuchsortkartierungen der Bestände, die bereits in den 1980er Jahre begonnen wurden. Hierbei werden unter anderem Populationsgrößen und Entwicklungstendenzen, abiotische und biotische Standortfaktoren, Nutzungseinflüsse sowie aktuelle und potenzielle Gefährdungen und Beeinträchtigungen erfasst. Auf dieser Grundlage werden Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie die im Einzelnen durchzuführenden Maßnahmen festgelegt.In Bayern gibt es 54 Endemiten (weltweit nur in Bayern) und 64 Subendemiten (weltweit nur in Bayern und seinen Nachbarländern). Von den Endemiten sind 72 % im Bestand gefährdet, von den Subendemiten immerhin noch 45 %. Darüber hinaus gibt es weitere Pflanzenarten mit hoher internationaler Verantwortung Bayerns. Dazu zählen Arten mit relativ kleinem Verbreitungsgebiet, an dem Bayern maßgeblich Anteil hat, isolierte Vorposten und Relikte etc. Auch deren Gefährdung ist mit einem Anteil von 60 bis 70 % relativ hoch. In den letzten Jahren wurde ein Werkvertrag zwischen dem Naturparkverein „Oberer Bayerischer Wald e. V.“ und dem Diplom-Biologen Martin Scheuerer aus Nittendorf geschlossen. Finanziell beteiligt sind der Landkreis Cham und die Regierung der Oberpfalz. Inhalt des Vertrages ist die Dokumentation, Betreuung und vordringliche Sofortpflege von ausgewählten Wuchsorten stark bedrohter Pflanzenarten im Landkreis Cham. Untersucht und betreut werden die Vorkommen von bis zu 120 hochgradig gefährdeten Arten an über 240 Wuchsorten im Landkreis. Außerdem sollen mit den Grundstückseigentümern bzw. -nutzern Pflegemaßnahmen abgestimmt werden.
Die Buschnelke (Dianthus seguieri ssp. glaber)
Mit zu den botanischen Besonderheiten im Landkreis Cham gehört die Buschnelke. Sie besiedelt wechseltrockene bis frische, häufig grundfeuchte, saure Standorte. Die Hauptblütezeit der ausdauernden Nelke ist von Juni bis August. In den trockeneren Bereichen der Magerwiesen der Regentalaue war sie ehemals verbreitet, kommt heute aber fast nur mehr an Straßen- und Wegböschungen der Aue vor. Dort ist sie durch Verbuschung einerseits, durch vorzeitige Mahd andererseits weiterhin in ihrem Bestand bedroht. Das Vorkommen in der Regentalaue zwischen Miltach und Roding ist eines von 6 Verbreitungszentren in Bayern, zahlenmäßig eines der bedeutendsten und liegt ausschließlich im Landkreis Cham.
Seit dem Jahr 2003 wird auf ausgesuchten Flächen in der Regentalaue versucht die Buschnelke wieder auf den Wiesen anzusiedeln. 2004 wurden an 14 Stellen Samen ausgebracht oder vorgezogene Sämlinge gepflanzt. Eine späte Mahd ab Anfang September gewährleistet die zur Vermehrung notwendige Samenreife. 2005 hatte sich bereits ein Bestand von ca. 700 Blüten und Knospen entwickelt. 2010 konnten auf den Ansiedlungsflächen bereits 5500 Blüten und Knospen gezählt werden.
Der Bestand der Buschnelke in der Regentalaue hat sich durch diese Artenhilfsmaßnahme bisher verdoppelt und sie kann sich wieder in der Fläche ausbreiten.
Orchideenarten im Landkreis
Die meisten der über 70 Orchideenarten in Bayern sind in ihrem Bestand gefährdet.
Die bekannteste und häufigste Art der feuchten Standorte im Landkreis Cham ist wohl das Breitblättrige Knabenkraut (Dactylorhiza majalis).
Mit ihren purpurroten Blüten heben sie sich auffällig vom Grün der von ihnen besiedelten wechselfeuchten Wiesen ab.
Typische Arten der trockeneren Standorte des Oberen Bayerischen Waldes sind die Berg- und die Weiße Waldhyazinthe (Platanthera chlorantha u. P. bifolia).
Die Stachelspitzige Teichsimse (Schoenoplectus mucronatus)
Zu den seltensten Pflanzen Deutschlands gehört die in der Regentalaue vorkommende Stachelspitzige Teichsimse. Die bayerischen Wuchsorte der in Deutschland vom Aussterben bedrohten Teichsimsenart können an einer Hand abgezählt werden. Durch die Anlage von flachen Gewässern, speziell entlang von Gräben, konnte sich die Art in der Regentalaue bereits wieder ausbreiten.
Bildergalerie - Stark bedrohte Pflanzenarten
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