502.07.01 Abgeschlossenheitsbescheinigungen (westlicher Landkreis)
Zum westlichen Landkreis gehören folgende Städte und Gemeinden:
Cham, Falkenstein, Michelsneukirchen, Pemfling, Pösing, Reichenbach, Rettenbach, Roding, Stamsried, Waffenbrunn, Wald, Walderbach, Willmering, Zell
Immobilieneigentum kann nach dem Wohnungseigentumsgesetz in unabhängige Sondereigentumseinheiten aufgeteilt werden. Dies gilt sowohl für Wohnungseigentum als auch für sonstige Nutzungsarten wie z.B. Gewerbeflächen. Damit das zu bildende Sondereigentum in das Grundbuch eingetragen werden kann, ist vor der notariellen Beurkundung die Bescheinigung der Abgeschlossenheit dieser Eigentumseinheiten erforderlich. Diese Abgeschlossenheitsbescheinigungen werden benötigt für die Bildung von Sondereigentum wie z. B. Eigentumswohnungen aber auch für die Beschreibung von Dauerwohnrechten. Die Bescheinigung wird nach Prüfung der Funktionsfähigkeit, der Rechtmäßigkeit und der Abgeschlossenheit des zu bildenden Sondereigentums erteilt.
Der Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung kann formlos oder anhand des unten angegebenen Antragsformulares gestellt werden. Hier sind Angaben über das Grundstück,also Flurnummer, Gemarkung und die genaue Anschrift erforderlich. Neben dem Antrag sind Baupläne im Maßstab 1 : 100 in 3-facher Ausfertigung erforderlich. In diesen Plänen sind dieeinzelnen Sondereigentumseinheiten durch Nummerierung zu kennzeichnen.
Je zu bescheinigender Sondereigentumseinheit fallen Gebühren in Höhe bis 150,-- € an.
Wohnungseigentumsgesetz, Bayerische Bauordnung
Ansprechpartner
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+49 (9971) 78-373
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+49 (9971) 845-373 | 256 | michael.kagermeier@lra.landkreis-cham.de |
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+49 (9971) 78-372
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+49 (9971) 845-099 | 257 | katja.pfeffer@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Untere Bauaufsichtsbehörde
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