230.01.08 Kindertageseinrichtungen / Tätigkeitsuntersagung
Die Tätigkeit an Kindergärten kann pädagogischen Fachkräften und sonstigem pädagogischen Personal befristet oder auf Dauer durch die Kreisverwaltungsbehörde untersagt werden, wenn ihre Weiterbeschäftigung das Wohl der Kinder gefährdet.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-314
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+49 (9971) 845-314 | L 21.0.02 | christina.schmuderer@lra.landkreis-cham.de |
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Abwesend | andrea.treml@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie
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