40.02.01 Wasserversorgung / Bauangelegenheiten

Regelung der Wasserversorgung im Zuge des Genehmigungsverfahren bei Bauvoranfragen und Bauanträgen, Regelung von Erschließungsvereinbarungen und Grunddienstbarkeiten zum Verlegen der Wasserleitungen.

Für eine zügige Bearbeitung sind notwendige Unterlagen baldmöglichst vorzulegen.

Sofern die Kreiswerke nicht im Genehmigungsverfahren schon beteiligt wurden, sind noch für Detailfragen Unterlagen vorzulegen:
Baupläne im Maßstab 1:100,
Lageplan im Maßstab 1:1000,
Grundbuchauszug,
Angaben über geplante Grundstücksaufteilung und
Zufahrtsregelungen bei Hinterliegergrundstücken.

Die Stellungnahme ist kostenlos. Bei Sonderregelungen zur Erschließung wird eine Zahlungsvereinbarung getroffen. Der Herstellungsbeitrag wird nach der Grundstücks- und Geschossfläche berechnet.

BayBO, BauGB, Bebauungspläne, Ortsabrundungssatzungen

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Mies, Christoph
+49 (9971) 845-189 KWW
Zwicknagel, Josef
+49 (9971) 845-189 KWW

Kreiswerke - Wasserversorgung

AdresseKreiswerke - Wasserversorgung
Fronauer Straße 53
93426 Roding
Kontakt
Öffnungszeiten

Störfallnummer: +49 (9971) 78-190 | Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr | Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.