211.06 Gemeindliche Steuern / Einsatzkosten Feuerwehr
- Widerspruch Grundsteuer
- Widerspruch Gewerbesteuer
- Widerspruch Hundesteuer
- Widerspruch Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehren
Aufgaben und Dienstleistungen
Gemeindeordnung, Kommunalabgabengesetz, Abgabenordnung, Grundsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz
Bayerisches Feuerwehrgesetz
Landratsamt Cham - Kommunales
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.