301.06.02 Schießstätten
Wir orientieren uns an den Schießstandrichtlinien des Deutschen Schützenbundes. Vor der waffenrechtlichen Erlaubnis ist in der Regel eine Baugenehmigung nötig. Offene Schießanlagen für Feuerwaffen benötigen auch eine immissionsschutzrechtliche Erlaubnis.
- Antrag für eine Schießstätte
- Personalausweis
- Gutachten eines Sachverständigen für Schießstätten
100,00 € bis 500,00 €
Waffengesetz, 1. Verordnung zum Waffengesetz, Waffenkostenverordnung
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-236
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+49 (9971) 845-236 | N0-23 | ronald.burger@lra.landkreis-cham.de |
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Telefon:
+49 (9971) 78-626
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+49 (9971) 845-196 | N0-23 | marina.denk@lra.landkreis-cham.de |
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