230.02 Jugendhilfeplanung
Der Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII die Gesamtverantwortung.
Der Landkreis soll gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Dazu ist / sind der Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
Telefon:
+49 (9971) 78-162
|
L21.0.08 | natalie.koller@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.